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Pfister Theophil · Nationalrat · 2001-06-20

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-20

Wortprotokoll

Ich stelle fest, dass das grosse Publikum, das heute Morgen versprochen worden ist, offenbar noch nicht anwesend ist. Aber trotzdem: Die SVP-Fraktion lehnt dieses gut gemeinte, heute aber überholte Umschulungs-Gesetz nach eingehender Beratung ab. Das ICT-Umschulungs-Gesetz ist im Kern eine spontane Reaktion auf einen spürbaren Engpass in einer überhitzten Branche, die von drei Parlamentarischen Initiativen aus unserem Rat unterstützt wird. Gemäss dem von der WBK erarbeiteten Text soll die geplante Umschulung maximal 100 Millionen Franken kosten und während vier Jahren Bildungsmassnahmen im Informations- und Kommunikationsbereich fördern. Es gibt zu viele Gründe, die gegen solche Massnahmen sprechen. Grundsätzlich sehen wir es so, dass hier kein tragbares Kosten-Nutzen-Verhältnis mehr vorhanden ist.

Bevor ich auf einige negative Einzelheiten eingehe, möchte ich die intensive und keineswegs nutzlose Arbeit der Kommission und der Experten erwähnen und das Neue und Positive dieses Gesetzentwurfes würdigen: die Nachfrageorientierung in der Weiterbildung. Interessant ist, dass gerade dieses Element der Vorlage vielerorts auf Misstrauen und Kritik gestossen ist. Die Nachfrageorientierung - genauer: die direkte Unterstützung der Auszubildenden und nicht der Schulen - ist ein geeignetes Mittel, um den freien Wettbewerb unterschiedlicher Anbieter im Bildungsmarkt zu fördern. Der Weiterbildungsmarkt und speziell die ICT-Weiterbildung werden von privaten Anbietern dominiert, was ich keineswegs als negativ betrachte.

Zu den kritischen Punkten: Das ICT-Umschulungs-Gesetz wurde in einer Zeit erarbeitet - von März bis August 2000 -, in der im ICT-Bereich noch übertriebene Euphorie und ein akuter Mangel an Informatikern herrschte. Damals wurde ernsthaft über die Rekrutierung von ICT-Spezialisten aus Russland oder Indien diskutiert. Die Green Cards waren in aller Leute Munde. Nur Monate ist es her, seit die überhitzte New Economy im ersten Quartal dieses Jahres einen überraschenden Einbruch erlebte und auf den Boden der Realität zurückkehrte. Ich erwähne hier beispielhaft den bekannten, aber keineswegs untypischen Fall der Firma Miracle. Verschiedenste Grossprojekte in der Software-Entwicklung wurden gestoppt. Seither hat die Branche auf ein Normalmass zurückgefunden. Nach wie vor sind eigentliche Informatikspezialisten gesucht, wie z. B. Fachleute auf dem Gebiet von SAP/R3, einem Spezialgebiet, in dem auch der Bund entsprechende Rekrutierungserfahrungen machen kann. Aber gerade solche spezialisierte Ausbildungen sollen beim ICT-Umschulungs-Gesetz nicht im Vordergrund stehen. Mit dem zu weiten Weg über die vorgesehene Grundlagenausbildung - losgelöst von der ICT-Front - kann das Endergebnis nicht befriedigen. Damit wird, vergleichsweise, am ICT-Haus die Fassade gestrichen; es reicht aber nicht, um ein neues Haus zu bauen.

Die Gesetzesvorlage weist nach unserer Ansicht aber auch noch weitere Schwachstellen auf:

1. Der tatsächliche Bedarf an Arbeitskräften in der ICT-Branche kann zwar mengenmässig einigermassen beziffert werden, hingegen ist er in seiner Qualität und Spezialisierung weitgehend unbekannt. 88 Prozent der heutigen Informatiker und Informatikerinnen sind Quereinsteiger, also Umsteiger aus anderen Berufen. Die Ausbildung dieser Quereinsteiger erfolgte - so wage ich eine Feststellung - weitgehend anwendungs- und produkteorientiert. Diese direkte und effiziente Schulungsart steht, wie erwähnt, nicht auf dem Programm der ICT-Umschulungs-Offensive.

2. Das Angebot an ICT-Bildungsmöglichkeiten ist nach allgemeinen Schätzungen heute genügend gross, wenn auch nicht optimal verteilt. Es fehlt vorab an Transparenz und an Informationen über Inhalt und Qualität der Ausbildung. Es fehlen auch weitgehend die inhaltlichen Informationen über das Stellenangebot. Wer in die Schulung investiert, sollte genauer wissen, was am Ende tatsächlich zu erreichen ist.

3. Heute wird mit Recht reklamiert, dass nicht nur die ICT-Branche, sondern auch andere Fachgebiete einen Mangel an Fachkräften aufweisen. Somit ist auch aus dieser Sicht eine Bevorzugung der ICT-Branche bei der Umschulung nicht mehr gerechtfertigt.

4. Wir werden uns im Parlament bald wieder mit ähnlichen Vorlagen befassen dürfen. Ich erwähne hier das Projekt "Public Private Partnership - Schulen ans Netz". Auch hier sind Bundesmittel in der Höhe von 100 Millionen Franken anbegehrt. Oder ich erwähne das neue Berufsbildungsgesetz, bei dem sich gegenüber heute erhebliche Mehrkosten abzeichnen.

Die Berufsbildung ist ohne Zweifel ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Darin eingebettet sind die neuen Technologien, deren Beherrschung frühzeitig den Anforderungen angepasst werden muss. Wir stellen fest, dass unsere jungen Leute keineswegs zur Informatikerlaufbahn gezwungen werden müssen, sondern dass das Interesse allseits vorhanden ist und auch die Möglichkeiten zum direkten Quereinstieg nach wie vor gut genutzt werden. Ich erachte es heute als vordringlich, nicht allein den ICT-Bereich in den Fokus zu nehmen, sondern die berufliche Weiterbildung ganz allgemein.

Namens der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, dem Antrag des Bundesrates und den Stellungnahmen unserer Wirtschaft und des Gewerbes zu folgen und das Umschulungs-Gesetz abzulehnen. Wir unterstützen auch den Nichteintretensantrag.