Schweiger Rolf · Ständerat · 2009-06-02
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-02
Wortprotokoll
Mit meinem Votum wende ich mich vor allem an Sie, Herr Bundespräsident. Durch Schreiben und auch durch Kontakte mit Kollegen habe ich die Meinung gekriegt, dass das Verständnis dieser Bestimmung relativ schwierig ist. Ich habe nun versucht, mir anhand eines Beispieles auszumalen, was sie überhaupt bedeutet. Nehmen wir an, ich als Anwalt stelle Herrn Kuprecht eine Rechnung über 1000 Franken und berechne die Mehrwertsteuer, die 76 Franken beträgt. Er kriegt eine Rechnung über 1076 Franken. Ob nun die Forderung bei mir schon entstanden ist, hängt davon ab, ob ich die Mehrwertsteuer nach vereinbarten Zahlungen abrechne, ob also die Mehrwertsteuerforderung schon zum Zeitpunkt der Rechnungstellung entsteht. Mit anderen Worten: Wenn ich die Forderung abtrete und die Mehrwertsteuerforderung aufgrund meiner Rechnungstellung entsteht, ist die Zession bei der Abtretung bezüglich der 76 Franken nicht mehr wirksam. Das ist für mich die entscheidende Frage. Anders ist es, wenn ich nach eingenommenen Einnahmen abrechne. Tue ich das und zediere meine Forderung von 1076 Franken vor dem Geldeingang beispielsweise an die Bank Büttiker, ist die Forderung noch nicht entstanden. Sie entsteht erst dann, wenn bei mir die 1076 Franken von Herrn Kuprecht eingehen.
Ist das so? Je nachdem ist nämlich der Anwendungsbereich sehr unterschiedlich.