preparatory:AB 128798
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-02
Wortprotokoll
Ich habe dem nicht viel beizufügen. Es ist in der Tat so, dass man hier noch weitere Probleme schaffen würde, wenn der Antrag Hess angenommen würde, nämlich Probleme bei der Abrechnung, Probleme beim Nachweis der angefallenen Vorsteuern, Probleme bei der Überwälzung der Steuern auf die Kunden. Schliesslich, Herr Ständerat Hess, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass es in Artikel 33 nachher im Zusammenhang mit der Einlageentsteuerung eine systemgerechte Lösung für den Abzug der vor der Steuerpflicht anfallenden Vorsteuern gibt. Diese Entlastung von der Vorsteuer wird dann, das werden wir bei der Behandlung von Artikel 33 sehen, bei ungebrauchten Gegenständen oder Dienstleistungen ungekürzt und bei solchen, die bereits in Gebrauch genommen wurden, zu Recht nur auf den Zeitwert des Gegenstandes oder der Dienstleistung vorgenommen. Das ist ein systemgerechtes Ventil.
Ich bitte Sie, den Antrag Hess abzulehnen.