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Leumann Helen · Ständerat · 2009-06-02

Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-02

Wortprotokoll

"Was lange währt, wird endlich gut!", möchte man bei der Revision des Mehrwertsteuergesetzes ausrufen. Dringend erwartet wurde diese Revision, und ich bin dankbar für die Vorgaben des Nationalrates, die grundsätzlich zu unterstützen sind.

Etwa 300 000 KMU warten dringend auf eine gründliche Vereinfachung des Bundesgesetzes. Damit soll den Interessen der Klein- und Mittelbetriebe Rechnung getragen werden. Die Vorlage bringt dringend notwendige administrative Entlastungen und verbessert die Rechtssicherheit spürbar. Diese Entlastungen sollten nun im Interesse der Wirksamkeit der Reform konsequent umgesetzt werden. Spätestens seit dem Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" ist bekannt, dass diese Steuer für die schweizerische Volkswirtschaft und speziell natürlich für alle Unternehmen, die mit der Erhebung und der Veranlagung der Steuer betraut sind, eine erhebliche Belastung darstellt. Eine Reduktion des extremen Formalismus der Vorschriften ist unbedingt erwünscht, denn diese Vorschriften bezüglich Mehrwertsteuer machen die Umsetzung oft schwierig. Zahlreiche Klein- und Mittelbetriebe sind in Sachen Mehrwertsteuer mit den zuständigen Steuerbehörden nicht zufrieden. Man kreidet den Steuerbehörden vor allem ihren Mangel an Einfühlungsvermögen gegenüber den Klein- und Mittelbetrieben an.

Das geltende Mehrwertsteuersystem führt zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen, zum Beispiel zwischen der klassischen Restauration und Take-away-Betrieben oder zwischen land- und gartenwirtschaftlichen Tätigkeiten. Diese Ungleichbehandlungen sollten unbedingt aufgehoben werden, weil sie zu steuerlichen Fehlanreizen führen.

Mit einem jährlichen Ertrag von über 20 Milliarden Franken ist die Mehrwertsteuer die bedeutendste Steuer des Bundes. In ihrer heutigen Ausgestaltung verursacht die Mehrwertsteuer eine unverhältnismässig hohe Belastung unserer Wirtschaft. Die rechtlichen Risiken sind gross und lasten voll auf den Unternehmen. Die damit verbundenen Kosten werden auf jährlich rund 1,5 Milliarden Franken geschätzt. Noch kritischer sind die mit der Mehrwertsteuer verbundenen Probleme: übermässige Komplexität, administrative Lasten, latente Rechtsunsicherheit, unfaire Wettbewerbsverzerrungen und eine massive Schattensteuer, wo im Fall, dass es einen Stuhl oder einen Fenstersims hat, auf dem gesessen werden kann, ein anderer Satz gilt als im Fall, dass es keinen Stuhl oder keinen Fenstersims hat. Was wir dringend brauchen, ist eine neue, einfache, moderne Mehrwertsteuer. Das muss das Ziel der heute beginnenden Reform sein.

Die Vorlage richtet sich denn auch in erster Linie an die Direktbetroffenen, d. h. an die etwa 320 000 Unternehmen, die mit der Abrechnung der Mehrwertsteuer betraut sind. Die Vorlage vereinfacht die Mehrwertsteuer in zahlreichen punktuellen Bereichen, und sie wird eine spürbare Erleichterung bringen. Sie setzt auch seit Langem geforderte Anpassungen durch, z. B. die Erweiterung der Saldosteuersatzmethode oder die Entlastung von Jungunternehmen. Sie reduziert auch die unternehmerische Administrativlast um etwa 10 Prozent; mit dem Einheitssatz wären es etwa 30 Prozent. Da die Mehrwertsteuer eine komplexe Steuer bleibt, sollten aus der Sicht der Wirtschaft die möglichen technischen Vereinfachungen und Entlastungen nun endlich konsequent umgesetzt werden.

Ich bin für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.