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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-06-02

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-02

Wortprotokoll

Wir beraten heute als Zweitrat den Entwurf zu einem neuen Mehrwertsteuergesetz. Die Materie ist sehr komplex, technisch und gleichzeitig von grosser Wichtigkeit. Für die betroffenen Unternehmen ist entscheidend, was wir heute beschliessen. Entscheidend sind unsere Beschlüsse aber auch für den Bundeshaushalt. Die Mehrwertsteuer ist bekanntlich mit rund 22 Milliarden Franken die grösste Einnahmenquelle des Bundes. Unsere Beschlüsse sind deshalb auch von grosser finanzieller Tragweite.

Der Bundesrat hat dem Parlament am 25. Juni 2008 eine Botschaft mit zwei voneinander unabhängigen Teilen unterbreitet. Teil A der Vorlage bildet das vollständig überarbeitete Mehrwertsteuergesetz. Ziel dieser Vorlage ist es, die Systematik zu vereinfachen und die administrativen Kosten der Unternehmen zu senken. Teil B beinhaltet zusätzlich einen einheitlichen Steuersatz von 6,1 Prozent und die Abschaffung möglichst vieler Steuerausnahmen. In der Vernehmlassung stiess Teil A generell auf breite Zustimmung; die Vereinheitlichung des Steuersatzes und die Steuerausnahmen von Teil B waren hingegen umstritten.

Die WAK-NR hat ihre Arbeit im August 2008 aufgenommen. Sie hat vor der Beratung zahlreiche Experten und Interessenvertreter angehört. In der Frühjahrssession hat der Nationalrat die Vorlage A verabschiedet. Bezüglich Teil B der Vorlage hat die WAK-NR beschlossen, den Eintretensentscheid zu vertagen, bis Teil A in der Schlussabstimmung von beiden Räten angenommen worden ist.

Die WAK-NR führte wie erwähnt ein umfassendes Hearing durch. Ihre Kommission hat deshalb auf weitere Anhörungen verzichtet. Auch die Eintretensdebatte fiel in unserer Kommission recht kurz aus: Wir waren einstimmig der Meinung, dass auf die Vorlage einzutreten sei.

Die vorliegende Revision führt zu einer völlig neuen Konzeption der Mehrwertsteuer. Dabei steht das Besteuerungsziel der Mehrwertsteuer im Zentrum: Mit der Mehrwertsteuer soll die private Einkommens- und Vermögensverwendung zu Konsumzwecken besteuert werden. Darauf sollen sich die Steuererhebung und die Rechtsanwendung fokussieren. Ein weiteres Ziel der Vorlage ist die Vereinfachung, allerdings ohne das Steueraufkommen zu schmälern.

Die Tatsache, dass die Steuer nicht direkt beim Konsumenten, sondern indirekt bei den Unternehmen erhoben wird, hat zur Folge, dass das Besteuerungsziel und das Steuerobjekt auseinanderfallen. Dieses neue Gesetz soll nun sicherstellen, dass auf Stufe der Unternehmen grundsätzlich jegliche Steuerbelastung vermieden wird. Die einzigen beiden Ausnahmen, welche diesen Grundsatz durchbrechen, sind die Verweigerung des Vorsteuerabzuges aufgrund einer Tätigkeit, die von der Steuer ausgenommen ist, und die Vorsteuerabzugskürzungen beim Erhalt von Subventionen. In allen anderen Bereichen muss das neue Gesetz sicherstellen, dass die Unternehmen keine Steuerbelastungen haben. Die Rechtsetzung und die Rechtsanwendung müssen die Voraussetzungen schaffen, dass die Unternehmen die Mehrwertsteuer überwälzen können. Dies wird namentlich durch einfache Rechtsregeln erreicht. Schliesslich soll mit dieser Vorlage die zum Teil immer noch vorhandene Warenumsatzsteuer, die sogenannten Wust-Elemente, beseitigt werden. Das bedeutet, dass sich die Rechtsanwendung in erster Linie am Gehalt eines wirtschaftlichen Vorgangs zu orientieren hat und nicht bloss auf dessen Form abstellen darf. Schliesslich soll die Ausgestaltung der Mehrwertsteuer, die ja eine Selbstveranlagungssteuer ist, nicht mehr dazu führen, dass die Risiken einseitig auf den Unternehmen lasten; dementsprechend wurde das Verfahrensrecht modifiziert.

Mit diesen Zielsetzungen war unsere Kommission weitgehend einverstanden. Der Nationalrat hat gegenüber dem Entwurf zahlreiche Änderungen vorgenommen in der Meinung, die angestrebten Ziele dadurch besser verwirklichen zu können. Die Beschlüsse des Nationalrates führen aber auch zu massiven Steuerausfällen. Statt der vom Bundesrat angestrebten Aufkommensneutralität resultieren aus den Beschlüssen des Nationalrates Mindereinnahmen von mehr als 300 Millionen Franken jährlich. Die Kommission ist der Ansicht, dass damit nicht mehr von Aufkommensneutralität gesprochen werden kann. Unsere Kommission hat deshalb bei ihren Beschlüssen immer auch auf die finanziellen Konsequenzen geachtet. Ausserdem wollten wir keine neuen Steuerschlupflöcher schaffen. Damit ist es uns gelungen, die Ausfälle wieder um rund 100 Millionen Franken zu reduzieren. Nach Berechnungen der Verwaltung haben unsere Anträge, die Anträge der Kommissionsmehrheit, noch Mindereinnahmen von etwa 200 Millionen Franken jährlich zur Folge.

Wir gingen in unserer Kommission anfänglich davon aus, dass wir keine grossen Änderungen am Gesetz mehr vornehmen müssten; insgesamt haben wir dann aber doch über vierzig Anträge diskutiert und über diese entschieden. Ich bin heute überzeugt, dass es wichtig war, dass wir gewisse Dinge noch einmal eingehend diskutiert haben. Wir haben uns mit unseren Beratungen beeilt, damit das Geschäft auf diese Session hin für unseren Rat bereit ist. Dennoch, das darf ich sagen, ist in unserer Kommission seriös gearbeitet worden.

Auch wenn wir jetzt nur Teil A der Vorlage beraten, möchte ich doch noch etwas sagen, was Teil B betrifft. Ich erinnere mich, dass wir in der WAK-SR vor vier Jahren zwei Motionen verabschiedet haben. Eine Motion verlangte, dass wir die Zahl der Ausnahmen begrenzen. Ich stelle jetzt fest, dass wir bei der dreissigsten Ausnahme angelangt sind. Dieses Ziel ist im Moment also klar nicht erreicht. Und wir wollten damals ferner die Verlängerung des Sondersatzes für die Hotellerie auf Ende 2010 begrenzen und dann einen Schlusspunkt setzen. Auch dieses Ziel haben wir im Moment nicht erreicht. Was wir heute beraten, ist sicher sehr wichtig. Ihre Kommission ist aber der Meinung, dass wir nicht darum herumkommen, auch die Diskussion über die Steuersätze und die Ausnahmen in Teil B der Vorlage eingehend zu führen.

Ich bitte Sie um Verständnis, wenn ich heute als Kommissionssprecherin recht oft das Wort ergreifen werde. Sie entnehmen der Fahne, dass unsere Kommission zwar mit sehr wenig Differenzen zum Beschluss des Nationalrates - es sind nur gerade vier - in den Rat kommt, hingegen zahlreiche und materiell gewichtige Änderungen gegenüber dem Nationalrat vorgenommen hat. Und in der Zwischenzeit ist ja [PAGE 405] auch noch eine ganze Anzahl von Einzelanträgen eingetroffen.

Die Erfahrung im Bereich der Mehrwertsteuer hat gezeigt, dass für die spätere Anwendung dieses Gesetzes die Überlegungen des Gesetzgebers von grosser Bedeutung sind. Ich erlaube mir deshalb, etwas ausführlicher als sonst die in der Kommission gemachten Überlegungen hier auszuführen. Ich werde das in der Detailberatung tun, und ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.