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preparatory:AB 128841

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-02

Wortprotokoll

Zunächst zu Herrn Schweiger: Das entscheidende zusätzliche Kriterium gegenüber der ursprünglichen Fassung des Bundesrates besteht eben darin, dass man den Verlustschein eingeführt hat. Erst zu diesem Zeitpunkt kommt das Ganze überhaupt zum Tragen. Aber von vorne begonnen: Herr Ständerat Frick, Sie sagen, man habe es hier mit einer nichtgelungenen Formulierung zu tun und man müsse das noch einmal anschauen; deshalb solle man Ihrem Antrag zustimmen. Aber wenn man Ihrem Antrag zustimmt, geschieht gerade das Gegenteil. Dann haben Sie sich nämlich dem Nationalrat angeschlossen, und es gibt keine Differenz mehr; ich weiss nicht, wie Sie dann nachher das Ganze nochmals anschauen wollen - Sie sind ein schlauer Fuchs! Deshalb müsste ich sagen: Gerade indem Sie dem Antrag der Mehrheit der Kommission zustimmen, haben Sie gegenüber dem Nationalrat noch die Chance, eine Differenz zu schaffen, dann kann man das noch einmal anschauen.

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Was wird vertieft, wenn die nationalrätliche Kommission das noch einmal anschaut? Dann wird sie ganz von vorne beginnen, und dann wird sie sagen, ähnlich, wie ich beim Eintreten schon bemerkte: Die Kosten für die Mehrwertsteuer sind für die Unternehmen Durchlaufkosten. Die Mehrwertsteuer gehört, auch wenn sie selbst veranlagt wird, dem Staat. Sie gehört nicht mehr dem Unternehmen. Das Unternehmen hat sie gewissermassen kommissarisch bei sich. Nun kommt die Frage: Soll das Unternehmen die Möglichkeit haben, eigene Kredite mit Guthaben aus der Mehrwertsteuer zu bewirtschaften? Ja oder nein? Und wenn ja: In welche Richtung soll es gehen? Das, was hier vorgesehen würde, ist das sogenannte Factoring-Geschäft; Herr Ständerat Frick, ich nehme an, Sie haben das im Auge. Und dieses Factoring-Geschäft ist ein blühendes Geschäft. Da gibt es Umsätze von mehreren Milliarden Franken pro Jahr. Ich habe nichts dagegen einzuwenden, ich glaube auch, dass man die Risikoprämien durchaus im Factoring-Geschäft berechnen soll. Aber wenn Sie hier eine Restriktion einführen, dann wird die Risikoprämie eher tiefer ausfallen, als wenn Sie einfach ein offenes Feld haben und sagen: Für das Factoring können irgendwelche Mehrwertsteuerforderungen schrankenlos benutzt werden. Das gibt dem Factoring-Unternehmen viel grössere Unsicherheiten und würde die Risikoprämien viel mehr erhöhen, als wenn man gewisse Einschränkungen in diesem Geschäft einführt. Davon bin ich überzeugt.

Es kommt dazu, dass wir durch die Einführung dieser subsidiären Haftung des Zessionars eben auch die Steuerausfälle minimieren. Wir haben ausgerechnet, dass rund 30 Millionen Franken weniger an Steuerausfällen anfallen, wenn man einer solchen Lösung zustimmt.

Ich habe Ihnen anlässlich der Eintretensdebatte gesagt, dass die Mehrwertsteuer aus verschiedenen Gründen etwas anfällig für Schwierigkeiten sei. Sie ist anfällig, wenn man mit Mehrwertsteuergeldern Kreditgeschäfte betreibt; sie ist anfällig in Bezug auf den Vorsteuerabzug usw. Deshalb müssen wir versuchen, diese Dinge in den Griff zu bekommen. Ich glaube, dass es Ihrer Kommission eigentlich sehr gut gelungen ist, hier einen solchen Pflock einzuschlagen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommission zuzustimmen, diesen Sachverhalt so stehenzulassen; im Zweitrat kann man gegebenenfalls noch einmal darauf zurückkommen. Man wird aber - damit möchte ich schliessen - auch im Zweitrat feststellen, dass der aufrechtstehende Schuldner und die Start-ups, das hat die Kommissionspräsidentin schon gesagt, von dieser Regelung nicht betroffen sind; da muss man keine Bedenken haben. Deshalb glaube ich, dass wahrscheinlich auch der Nationalrat bei näherer Betrachtung auf eine solche Lösung kommen wird.

Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen beantrage, der Kommission zuzustimmen und den Einzelantrag Frick abzulehnen.