AB 128882
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-02
Wortprotokoll
In der Tat haben wir in der Botschaft ein obligatorisches Meldeverfahren vorgeschlagen; das entspricht der heutigen Rechtssituation, dem heutigen Mehrwertsteuergesetz. Dann hat aber der Nationalrat diese Kann-Vorschrift eingeführt; es wurde darauf hingewiesen. Wir haben vor dieser Kann-Vorschrift grossen Respekt, denn sie kann zu Steuerausfällen führen, aber nicht nur das: Es ist auch so, dass damit gewissen Praxen Vorschub geleistet wird - ich erinnere Sie an diese berüchtigten Karussellbetrügereien, die es in der EU gibt, wo unter solchen Bedingungen zum Teil Milliardenbeträge am Fiskus vorbeigeschaufelt werden. Das ist, so scheint uns, gefährlich. Deshalb haben wir versucht, gewissermassen einen Kompromiss vorzuschlagen.
Was die Kommissionsminderheit Ihnen präsentiert, ist eben ein solcher Kompromiss, indem man einerseits eine Limite von 10 000 Franken setzt und andererseits bei Übertragungen an nahestehende Personen zwingend eine Meldung vorschreibt. Vor allem möchte man eine in der Anwendung einfache Lösung finden, damit mit weniger Steuerausfällen gerechnet werden muss und damit mehr Rechtssicherheit besteht. In der Tat sind die Ausdrücke Gesamt- und Teilvermögen interpretationsbedürftig; die Kommissionspräsidentin hat es gesagt. 99 Prozent sind bereits ein Teilvermögen, wenn man es nach dem Buchstaben interpretiert, und damit ist bereits Missbrauch möglich. Wir sind der Auffassung, dass der Minderheitsantrag sogar noch relativ weit geht, aber wir könnten damit leben.
Wir ersuchen Sie also, hier der Kommissionsminderheit und damit diesem Kompromiss zuzustimmen, der ein Meldeverfahren mit Einschränkungen vorsieht und die schwammige Kann-Lösung gemäss Nationalrat nicht mehr beinhaltet.