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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-06-02

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-02

Wortprotokoll

Es geht in diesem Artikel um die Möglichkeit, dass steuerpflichtige Personen ihre Vorsteuerguthaben abtreten können. Das geltende Recht äussert sich nicht ausdrücklich zur Abtretbarkeit eines Vorsteuerguthabens. Es ist aber eine Tatsache, dass solche Machenschaften in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen sind. Das Bundesverwaltungsgericht ist aber zum Schluss gekommen, dass das geltende Recht einer Abtretung entgegensteht.

Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte die Abtretbarkeit von Vorsteuerguthaben nun aber im Gesetz ausdrücklich zulassen. Aufgrund der Bonität des Bundes sind Vorsteuerguthaben erstklassige Forderungen. Das ermöglicht es den Unternehmen, sich kurzfristig Liquidität zu verschaffen, indem sie die Vorsteuerguthaben abtreten oder verpfänden. Indem in Absatz 2 festgehalten wird, dass die Rechte des Fiskus am Steueraufkommen unberührt bleiben, sollten damit im Prinzip auch keine Steuerausfälle verbunden sein. [PAGE 432]

Die Minderheit und der Bundesrat möchten am geltenden Recht festhalten, das solchen Abtretungen entgegensteht. Man muss sich das einmal vorstellen: Bei einer Million Forderungen und 320 000 Steuerpflichtigen pro Jahr - es geht hier um etwa 9 bis 10 Milliarden Franken, die jährlich ausbezahlt werden - müsste dann die Steuerverwaltung nicht nur überprüfen, ob der Anspruch auf den Vorsteuerabzug zu Recht geltend gemacht wird, sie müsste ausserdem überprüfen, ob eine abgetretene oder verpfändete Forderung rechtmässig ist. Der Anreiz, Steuerforderungen abzutreten, geht aus Sicht der Minderheit in die falsche Richtung und könnte nach Schätzungen des Bundesrates zu Einnahmeausfällen in zweistelliger Millionenhöhe führen.

Ihre Kommission hat dem Antrag mit 8 zu 2 Stimmen zugestimmt.