Bischof Pirmin · Nationalrat · 2009-06-05
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-05
Wortprotokoll
Ich würde es einmal so sagen: Die CVP/EVP/glp-Fraktion kann mit dem Kompromiss von 150 000 Franken leben. Eigentlich hätten wir uns ja eine andere Regelung gewünscht: Wir standen voll hinter der nationalrätlichen Lösung einer Steuerbefreiung im Umfang von 300 000 Franken. Nichtgewinnstrebige Organisationen, von denen wir hier sprechen - Sportvereine, Kulturvereine und alle Arten von gemeinnützigen Organisationen -, erbringen in diesem Staat ohne Entgelt wesentliche Leistungen. Das muss auch steuerrechtlich gewürdigt werden. Trotzdem sind wir bereit, diesen Kompromiss zu akzeptieren.
Warum sind wir dazu bereit? Überlegen wir uns zunächst einmal, was denn bei diesen Kulturvereinen, Sportvereinen und karitativen Institutionen überhaupt noch besteuert ist. Da muss ich Sie bitten, die Fahne etwas genauer anzuschauen: Viele Umsätze von Sportvereinen fallen nämlich gar nicht mehr unter den hier begrenzten Umsatz. Ich erinnere Sie an Artikel 21 Ziffer 13: Von der Steuer ausgenommen sind alle Leistungen, die Vereine ihren Mitgliedern gegen einen Mitgliederbeitrag erbringen. Nach Ziffer 15 fallen auch alle Arten von Startgeldern und andere Entgelte für die Zulassung zur Teilnahme an Anlässen nicht unter diesen Umsatz. Und nach Ziffer 17 fallen auch alle Arten von Umsätzen bei Veranstaltungen wie Basaren oder Flohmärkten solcher Organisationen nicht unter diesen Umsatz. Was wird denn, zum Beispiel bei einem Sportverein, überhaupt noch besteuert? Besteuert wird noch der Umsatz, der erzielt wird, wenn der Sportverein ein Restaurant oder einen Kiosk betreibt, wenn er Sportartikel oder Werbeflächen verkauft. Hier sehen Sie auch die Problematik einer allenfalls zu hohen Freigrenze: Hier tritt der Sportverein in Konkurrenz mit dem Kleingewerbe. In diesen Bereichen ist es vertretbar, dass eine etwas reduzierte Obergrenze von 150 000 Franken eingeführt wird. Wir können damit leben.
Nun noch eine Bemerkung zur Aussage des Sprechers der Grünen, Kollege Schelbert: Ich weise den Vorwurf, dass die Beratungen zu diesem Gesetz "überstürzt", wie er gesagt hat, verlaufen seien, mit aller Deutlichkeit zurück. Richtig ist, dass die Beratungen zu diesem Gesetz schnell, effizient und sachlich gelaufen sind. Richtig ist auch, dass es der Wille der Mehrheit der Kommission war, dieses Gesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Wir wissen, dass dies, wenn wir das Geschäft in die Septembersession verschoben hätten, für den Bundesrat und die Verwaltung, aber auch die betroffenen Unternehmungen nicht mehr möglich gewesen wäre. Wir wissen auch, dass wir im Zuge dieser schnellen und effizienten Beratungen ein gutes Gesetz für die Kleinunternehmungen geschaffen haben. Wir haben es in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat, aber vor allem auch in der WAK geschafft, zum Beispiel ein völlig neues und kohärentes unternehmensfreundliches Mehrwertsteuer-Strafrecht einzuführen, und wir haben eine ganze Reihe von Bereinigungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates, der in sich bereits eine fast revolutionäre Mehrwertsteuer-Verwaltungsvorlage war, durchgebracht. Nein, überstürzt haben wir nicht gehandelt. Ich bin stolz auf diese Vorlage und bitte Sie, den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.