Lexipedia

Kaufmann Hans · Nationalrat · 2009-03-18

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-18

Wortprotokoll

Letzte Woche noch beklagte sich unsere Wirtschaftsministerin Leuthard über das Vorgehen der OECD, weil die Drohungen mit den schwarzen Listen hinter dem Rücken der Schweiz erfolgt seien. Ich fühle mich gleichermassen hintergangen, denn auch wir Parlamentarier wurden weder befragt noch vorgängig orientiert, sondern wir mussten aus der Presse erfahren, dass der Bundesrat einen Kurswechsel in Bezug auf die Lieferung von Bankkundendaten an ausländische Behörden vorgenommen hat. Ich kann mich noch gut erinnern: Als die SVP mit einem parlamentarischen Vorstoss das Bankgeheimnis in der Verfassung verankern wollte, hat uns der Bundesrat hoch und heilig versichert, dass dies unnötig sei, weil Artikel 13 der Bundesverfassung, der die Privatsphäre schützt, selbstverständlich auch die finanzielle Privatsphäre einschliesse. Heute wissen wir es besser.

Wir wissen nun auch, dass es ein Märchen war, als uns der Bundesrat versicherte, wenn wir das Schengen-Abkommen annehmen würden, sei das Bankgeheimnis gesichert. Die Voraussetzung der doppelten Strafbarkeit für Amts- und Rechtshilfe wird doch mit den neuen Zugeständnissen ausgehebelt. Wir wissen nun auch, dass wir uns umsonst erniedrigten, als wir uns bereiterklärten, für die EU-Länder eine Zahlstellensteuer für ihre Steuerpflichtigen zu erheben. Die Zahlstellensteuer hat uns nicht vor den unanständigen Angriffen ausländischer Politiker auf die Schweiz geschützt. Man versicherte uns damals auch, dass das Zahlstellensteuer-Abkommen mit der EU keinen Präzedenzfall darstelle. Auch hier wurden wir getäuscht; nun sollen plötzlich weitere Zahlstellensteuer-Abkommen mit anderen Staaten ausgehandelt werden. Die Herausgabe von Kundendaten an die US-Steuerbehörde auf Befehl der Finma ist ein weiteres unrühmliches Kapitel, wie der Bundesrat mit seinem Verfassungsauftrag umgeht, unsere Privatsphäre zu schützen.

Nun will uns der gleiche Bundesrat weismachen, die Annahme von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens fördere die Rechtssicherheit. Jeder ausländische Bankkunde muss diese Aussage als Verhöhnung seines jahrelangen Vertrauens in die Rechtssicherheit der Schweiz auffassen. Es dürfte sich erneut als Irrtum erweisen, wenn der Bundesrat glaubt, dass damit der Druck der EU bezüglich des automatischen Informationsaustauschs und der flächendeckenden Durchforstung von Schweizer Bankkonten nachlassen werde. Wer sich einmal erpressen lässt, bezahlt immer wieder.

Über den Schutz unserer Privatsphäre, der in der Verfassung verankert ist, haben nicht der Bundesrat und nicht Herr Steinbrück zu entscheiden, sondern darüber hat das Volk in einer Volksabstimmung zu entscheiden.

Das Bankgeheimnis gehört weder dem Bundesrat noch den Banken, sondern jedem Bürger und jeder Bürgerin unseres Landes und jedem Kunden unserer Banken. Der Schaden für den Finanzplatz Schweiz durch die unsägliche Pressekonferenz vom 13. März 2009 ist gross. Im Ausland wird ja nicht differenziert, dass nur in Einzelfällen und auf begründeten Verdacht hin Amtshilfe geleistet wird. In den ausländischen Medien ist schlicht und einfach behauptet worden, die Schweiz habe das Bankgeheimnis aufgegeben.

Ich habe Ihnen einleitend dargelegt, dass unser Entgegenkommen, unsere finanzielle Unterstützung des Auslandes, nichts gebracht hat. Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, endlich eine Liste von möglichen Retorsionsmassnahmen zu erstellen. Insbesondere sind die Überweisung von Zahlstellensteuern an die EU und die Kohäsionszahlungen abzubrechen, und jede Aufstockung von Mitteln für internationale Entwicklungsbanken und den Internationalen Währungsfonds ist abzulehnen, denn dieses Geld werden wir nun selbst benötigen, um unsere Arbeitslosen aus dem Finanzsektor zu unterstützen.