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Bührer Gerold · Nationalrat · 2001-06-20

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-20

Wortprotokoll

Basierend auf den drei finanzpolitischen Säulen, nämlich Beschränkung des Ausgabenwachstums, Schuldenabbau und gezielte Steuersenkungen, haben der Motionär und die Mitunterzeichner einen Vorstoss zugunsten eines zweiten Steuerpaketes eingereicht. Im Wissen um den Zusammenhang zwischen der steuerlichen Attraktivität und einem hohen Beschäftigungsniveau schlagen sie vor, dass in einem zweiten Steuerpaket insbesondere Erleichterungen zugunsten des Unternehmensstandortes Schweiz vorzusehen sind, nachdem ja bekanntlich im jetzt zur Beratung stehenden Steuerpaket primär die Familien und die mittelständischen Einkommen entlastet werden sollen.

Die Motion sieht vor:

1. eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei juristischen Personen;

2. eine Milderung der Progression bei der direkten Bundessteuer, insbesondere zugunsten des Mittelstandes;

3. eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei der Ausschüttung von Gewinnen;

4. verbesserte Möglichkeiten bei der Verlustverrechnung.

Zur Ausgangslage: Der Motionär und die Mehrheit der WAK, die Ihnen diesen Vorstoss zur Überweisung empfehlen, gehen von folgenden Überlegungen aus:

Erstens sollten wir einen Teil der positiven Rechnungsergebnisse nebst dem Schuldenabbau für eine gezielte Attraktivitätssteigerung zugunsten des Standortes Schweiz nutzen.

Zweitens haben wir eine eingehende Lagebeurteilung vorgenommen. Diese hat zum Ausdruck gebracht, dass sich die steuerliche Position der Schweiz, die im internationalen Vergleich nach wie vor noch gut ist, auf der Zeitachse in der Tendenz verschlechtert hat. Zwei, drei Zahlen mögen dies verdeutlichen. So hat die gesamte Fiskalquote seit 1980 von etwas über 25 Prozent auf über 35 Prozent zugenommen. Auch ein internationaler Quervergleich zeigt, dass wir zwar nach wie vor gut sind, aber in Bezug auf unsere relative Spitzenfunktion Terrain eingebüsst haben. So hat beispielsweise die Unternehmenssteuerbelastung im Rahmen der OECD seit 1996 im Durchschnitt von 38 auf 33 Prozent abgenommen.

Einige Beispiele mögen Ihnen zusätzlich veranschaulichen, was in wichtigen Ländern passiert ist: Beispielsweise ist in Grossbritannien der Unternehmenssteuersatz von 35 auf 30 Prozent zurückgefahren worden, notabene unter einer Labour-Regierung. Beispielsweise ist in den USA, die im internationalen Quervergleich bereits gut dastehen, die Unternehmenssteuerbelastung von 46 auf leicht unter 35 Prozent zurückgefahren worden. Selbst das fiskalpolitisch nicht gerade rühmliche Deutschland hat eine Steuersenkung beschlossen, welche einen Rückgang auf letztlich 40 Prozent vorsieht.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass wir bei der Unternehmensbesteuerung zwar nach wie vor über eine gute Position verfügen, dass unser Vorsprung aber kleiner geworden ist.

Wir müssen davon ausgehen, dass verschiedene Länder bestrebt sein werden, ihre steuerliche Attraktivität zugunsten ihrer Wachstumsziele weiter zu verbessern. Gerade die jüngsten Steuerentscheide in den USA und die daraus folgende weitere Begünstigung des Standortes USA machen deutlich, dass es auch in Europa eine Notwendigkeit bleibt, weitere Massnahmen zu ergreifen.

Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, der Motion des Ständerates (Schweiger) zuzustimmen, und zwar mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Bekanntlich hat der Ständerat diesen Vorstoss mit 27 zu 6 Stimmen - also mit einem deutlichen Mehr - überwiesen.

Zu den ergänzenden Beurteilungen unserer Kommission möchte ich noch zwei, drei Bemerkungen machen. Wir sind der Auffassung, dass die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, nebst der Schuldentilgung und nebst vermehrter Ausgabendisziplin, jetzt genutzt werden muss, um die Standortqualität zu stärken, auch zugunsten des bundesrätlichen Zieles eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums. Die Kommission ist in ihrer Mehrheit überzeugt, dass erhebliche positive Zusammenhänge zwischen fiskalischer Attraktivität und einem hohen Beschäftigungsniveau bestehen. Diese Zusammenhänge werden notabene durch internationale Vergleiche in einem erheblichen Umfang bestätigt.

Die Kommission ist auch der Auffassung, dass gewisse steuerliche Ausfälle, die durch diese Motion letztlich ausgelöst werden, durch die positiven Multiplikatoreffekte mittel- bis längerfristig überkompensiert werden dürften. Auch dieser positive Zusammenhang wird in verschiedenen Ländern bestätigt. Es hat sich nämlich gezeigt, dass jene Staaten, die ihre Steuerbelastung in den Achtziger- und Neunzigerjahren gesenkt haben, weit grössere Steuereinnahmesteigerungen erzielt haben als jene Länder, die sich nicht bewegt haben.

Eine weitere Frage galt dem Aspekt, dass gegenwärtig die Expertengruppe Oberson am Werk ist, die diese strukturellen Steuerfragen bekanntlich abklärt. Wir sind der Auffassung, dass die Schlüsselelemente, wie ich sie erwähnt habe und wie sie der Motion zugrunde liegen, wahrscheinlich auch im Bericht der Expertengruppe Oberson zu einem erheblichen Teil ziemlich ähnlich ausfallen werden. Mit anderen Worten: Wenn Sie diese Motion überweisen, werden keine unhaltbaren Präjudizien im Hinblick auf neue Erkenntnisse aus dem Expertenbericht geschaffen.

Die Minderheit der WAK empfiehlt Ihnen, die Motion nicht zu überweisen. Die Minderheit macht erstens vor allem geltend, dass andere Standortfaktoren mindestens so wichtig seien. Die Minderheit macht zweitens geltend, dass die Haushaltlage nicht schon jetzt durch weitere Steuersenkungen belastet werden dürfe.

Zusammengefasst: Wie erwähnt empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit mit 15 zu 8 Stimmen, diese Motion zu überweisen. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass wir jetzt ein Signal setzen müssen, damit die Vorarbeiten zugunsten eines zweiten strukturellen Steuerpaketes im Sinne einer Investition für zukünftiges Wachstum in unserem Land zügig an die Hand genommen werden.