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Fässler Hildegard · Nationalrat · 2001-06-20

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-20

Wortprotokoll

Der "Tages-Anzeiger" titelte in seiner Ausgabe vom 8. Juni dieses Jahres: "Das Märchen der hohen Steuern. Unternehmer pflegen hierzulande regelmässig das Klagelied der zu hohen Steuern anzustimmen. Sie liegen damit ziemlich daneben, wie ein internationaler Vergleich zeigt." Herr Spuhler hat beredtes Zeugnis für diesen Tatbestand abgelegt.

Nehmen wir die vorliegende Motion des Ständerates (Schweiger). Wenn wir die vier Ziffern durchgehen, ist entweder schon alles in Planung oder überflüssig:

1. Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei der direkten Bundessteuer für juristische Personen: Das ist ein leider auch neuer Teil des Steuerpaketes 2001; das hat Herr Spuhler schon in verschiedener Form vorgeschlagen, und da sind wir - leider, muss ich sagen - dran in der WAK-NR. Ein Wort zur Grössenordnung: Das Senken dieser Steuer um ein halbes Prozent macht heute ungefähr 350 Millionen Franken aus. Wenn Sie, Frau Polla - egal, wo Sie mich jetzt hören -, in diesem Zusammenhang von der Förderung der "classe moyenne" sprechen, dann kann das wohl nicht ganz in Ihrem Sinne sein. Denn von diesem halben Prozent profitieren nur ganz wenige. Wenn wir die Aktiengesellschaften betrachten, so entfallen auf 7 Prozent von ihnen 95 Prozent der Gewinne. Das bedeutet, dass eben diese grossen Unternehmen mehr oder weniger alles in ihre Tasche stecken.

Rechnen wir einmal: Wenn Sie einen Reingewinn von 200 000 Franken ausweisen - das ist für eine KMU nicht gerade wenig -, so entspricht ein halbes Prozent einer Steuerersparnis von 1000 Franken. Wenn das die Unterstützung der Mittelklasse ist, die Sie sich wünschen, dann habe ich ein ganz anderes Verständnis davon.

2. Senkung der Steuerbelastung für natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer: Auch da sind wir dran, das betrifft die Familienbesteuerung. Dazu möchte ich Ihnen jetzt schon sagen: Am besten wäre es, Sie würden das Modell der SP zur Individualbesteuerung nehmen, wenn Sie diesem Zweck wirklich dienen wollten.

3./4. Zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und zur Verbesserung bei der Verlustrechnung: Da ist die Arbeitsgruppe von Herrn Oberson zur rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung an der Arbeit. Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir hier weiterkommen, ist ein Konsens der Kantone. Darauf ist noch zu warten, und - Herr Kommissionssprecher Bührer - ich warte lieber auf das Original, nämlich auf den Bericht Oberson, statt mich auf Ihre Aussagen abzustützen.

Zurück zum Zitat aus dem "Tages-Anzeiger": Wir haben in letzter Zeit schon sehr viel zur Entlastung der Unternehmen gemacht. Die Steuerverwaltung hat verdankenswerterweise einmal eine Liste zusammengestellt, und auch hier gilt, Frau Polla, dass natürlich immer alle jene Statistiken zitieren, die ihnen gefallen. Mir gefällt diese besonders. Wenn wir zusammenzählen, was wir seit 1995 beim Mehrwertsteuergesetz, bei der direkten Bundessteuer, bei den Stempelabgaben, bei der Umsatzabgabe schon alles beschlossen haben, ergibt das zusammen sage und schreibe 1835 Millionen Franken. Es kann also nicht davon gesprochen werden, dass wir noch nichts gemacht hätten.

Dann haben wir ja auch noch eine Antwort auf die Interpellation Raggenbass aus dem letzten Jahr über die so genannt abnehmende steuerliche Konkurrenzfähigkeit der Schweiz (00.3072). Ich zitiere aus der Antwort des Bundesrates: "Von einer generell 'abnehmenden steuerlichen Konkurrenzfähigkeit der Schweiz' gegenüber Deutschland durch die deutsche Steuerreform darf also nicht gesprochen werden. Ausserdem ist es äusserst schwierig, die effektive steuerliche Belastung von Unternehmungen in verschiedenen Ländern miteinander zu vergleichen." Weiter heisst es: "Mit der Anfang 1998 in Kraft getretenen Reform der Unternehmensbesteuerung hat der Wirtschaftsstandort Schweiz steuerlich bereits einen positiven Impuls erfahren." Ich verweise auf den erwähnten Betrag in der Höhe von fast 2 Milliarden Franken. "Der Bundesrat ist deshalb (und auch wegen der oben erwähnten Massnahmen zugunsten der KMU) nicht der Ansicht, dass die deutsche Steuerreform 2000 zu einer signifikanten Schlechterstellung schweizerischer gegenüber deutschen Unternehmen führt bzw. dass der Anreiz für deutsche Unternehmen, sich in der Schweiz anzusiedeln, beeinträchtigt wird." Das führt doch innerhalb des Freisinns immerhin zu einem Unterschied zwischen Herrn Bundesrat Villiger und Herrn Bührer.

Noch ein Wort zur Schuldenbremse, über die wir diese Woche auch gesprochen haben: Ich habe ja damals schon gesagt, sie sei ein asymmetrisches Instrument; jetzt haben wir eine weitere Facette davon. Wir können die Steuern senken und dann schauen, wie wir mit der Schuldenbremse hinterherhinken. Frau Bangerter, ich möchte zum Schluss noch sagen, dass der Spruch "We want it all, we want it now" ja vielleicht der Slogan für unzufriedene, ungeduldige Jugendliche sein mag, aber das ist keine Form der nachhaltigen Finanzpolitik!