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Müller Philipp · Nationalrat · 2009-03-18

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-18

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag bezweckt die Überwachung von Wirksamkeit und Vollzug des Gesetzes. Sollte Teil B hier drin diskutiert werden und in der Detailberatung zu Ende gebracht werden, können wir auf diesen Evaluationsartikel natürlich und selbstverständlich zurückkommen und ihn entsprechend, auch bezüglich der Zeitachse, anpassen, streichen oder was immer Sie wollen. Ausserdem soll mit dieser Evaluation gemäss Minderheit ein gewisser Druck zum Vollzug des Gesetzes im Sinne des Gesetzgebers aufrechterhalten bleiben.

Die Kommissionsmehrheit erachtet eine Evaluation frühestens nach fünf Jahren als möglich, doch angesichts der vielen Möglichkeiten der Steuerpflichtigen, sich zu entscheiden, sind wahrscheinlich auch fünf Jahre noch zu früh. Zudem wird von der Mehrheit die Notwendigkeit einer solchen Bestimmung grundsätzlich infrage gestellt. Man könnte beispielsweise auch mit einer Motion eine entsprechende Evaluation verlangen. Es werden also Türen nicht endgültig geschlossen.

Die Kommission bittet Sie mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

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