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Schelbert Louis · Nationalrat · 2009-03-18

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-03-18

Wortprotokoll

Wir Grünen bitten Sie, in der Frage der Verjährung bei der Variante des Bundesrates zu bleiben. Sie ist ausgewogen und wird den Bedürfnissen von Steuerpflichtigen und Verwaltung gerecht.

Richtig ist, dass der Entwurf, den wir heute diskutieren, ein neues Regime installiert; dieses wirkt sich aber nicht zuungunsten der Unternehmer aus. Weil Kontrollen nicht jährlich stattfinden, können solche verlangt werden, vor allem wenn Unsicherheit über die Richtigkeit der gemachten Abrechnung besteht. Im Übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass neuerdings die Verwaltung auch auskunftspflichtig wird, wenn Auskunft verlangt wird.

Die Verwaltung sagt, die Verkürzung der Verjährungsfrist führe zu einem Steuerausfall von etwa 50 Millionen Franken. Der Grund: Mit der verkürzten Frist kann die Steuerverwaltung bei Kontrollen ebenfalls nur noch drei Jahre zurück prüfen. Die daraus erfolgenden Ausfälle werden auf 100 Millionen Franken geschätzt. Umgekehrt könnten dann aber auch Gutschriften an die Steuerpflichtigen nur noch drei Jahre zurück gewährt werden, auch wenn fünf Jahre lang zu viel Mehrwertsteuer bezahlt worden wäre. Privaten entgingen dadurch rund 50 Millionen Franken an Rückerstattungen. Der Saldo beträgt dann 50 Millionen Franken zulasten der Verwaltung. In der Realität ist es schon so, dass sich die Irrtümer viel häufiger zulasten der Steuer auswirken; das ist wohl menschlich. Im Interesse der Steuergerechtigkeit ist aber dafür zu sorgen, dass abgeliefert wird, was abgeliefert werden muss.

Ich möchte Sie noch auf zwei Argumente aufmerksam machen, die genannt wurden:

1. In der Steuergesetzgebung der Schweiz beträgt die Verjährungsfrist überall fünf Jahre, wie es der Bundesrat auch hier vorschlägt. Die Mehrheit der Kommission will hier aber auf drei Jahre gehen.

2. Im europäischen Umfeld gelten fünf Jahre als eher kurze Frist.

Im Sinne meiner Ausführungen bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Fehr Hans-Jürg zu unterstützen.