Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2009-03-18
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-18
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten. Es ist für uns unbestritten, dass die Parteien in unserem Staat eine wichtige Funktion übernehmen und im öffentlichen Interesse verantwortungsvolle Aufgaben wahrzunehmen haben. Es ist daher gerechtfertigt, finanzielle Zuwendungen an Parteien steuerlich abzugsfähig zu machen, wie dies für freiwillige Leistungen an gemeinnützige Organisationen heute schon der Fall ist. 15 Kantone kennen diese Abzugsmöglichkeit bereits heute, weshalb auch auf Bundesebene, im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer wie auch im Steuerharmonisierungsgesetz, die rechtliche Grundlage geschaffen werden soll.
Bei den Differenzen zur ständerätlichen Fassung ist unsere Fraktion geteilter Meinung, sowohl bei der Höhe der Abzüge wie auch bei der Zulässigkeit von Abzügen für juristische Personen. Aus der Sicht der Parteien ist es natürlich wünschenswert, einen möglichst grosszügigen Abzug zuzulassen. Mit einem Abzug von 10 000 Franken wird diesem Anliegen Rechnung getragen. Stellt man diese Abzugshöhe jedoch in Vergleich zur Höhe anderer Abzüge, z. B. zu jener der Kinderabzüge, können 5000 Franken, wie es die Minderheit I (Aeschbacher) beantragt, durchaus als angemessen bezeichnet werden. 5000 Franken entsprechen im Übrigen der maximalen Abzugsmöglichkeit, welche heute in einzelnen Kantonen zugelassen ist. Es ist also ein vernünftiger Richtwert.
Die zweite Differenz liegt bei der Frage, ob die Abzugsmöglichkeit auf natürliche Personen begrenzt oder auch auf juristische Personen ausgedehnt werden soll. Unternehmen können heute Zuwendungen an politische Parteien unter Politsponsoring als Betriebsaufwand verbuchen. Somit würden zwei geschäftsmässig begründete Abzüge zugelassen, welche ein und dasselbe Ziel und denselben Zweck verfolgen. Mit einer zusätzlichen Abzugsmöglichkeit für juristische Personen können bei der steuerlichen Entlastung Doppelspurigkeiten entstehen, welche weder sachdienlich noch wünschenswert und gerade in der aktuellen Steuer- und Finanzsituation stossend wären.
Was die Offenlegung der Zuwendung an politische Parteien angeht, sind wir klar dagegen, dass natürliche Personen ihre Zuwendungen an Parteien publik machen müssen. Wir werden daher die Fassung des Ständerates und der Kommissionsmehrheit unterstützen. Wenn abzugsfähige Zuwendungen an Parteien publik gemacht werden müssten, wäre dies auch für andere Abzüge an gemeinnützige Organisationen zu verlangen. So weit wollen wir nicht gehen. Es ist immer wieder erstaunlich, wie die Linke in gewissen Fragen durchaus die Privatsphäre der Menschen tangieren und gläserne Verhältnisse schaffen will, während sie in anderen Bereichen den Datenschutz und den Persönlichkeitsschutz geradezu zur absoluten Maxime erklärt.
Eine Offenlegung in diesem Bereich würde nach unserer Auffassung gegen das verfassungsmässige Recht auf Schutz der Privatsphäre verstossen und wäre unverhältnismässig, da wir den zulässigen abzugsfähigen Betrag im Gesetz begrenzen. Zudem wäre die Offenlegung solcher Daten nur mit einem unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand zu erreichen, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stünde. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass das Politsponsoring der Unternehmen bereits heute offengelegt wird.
Zusammenfassend bitte ich Sie im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.