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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-03-11

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-11

Wortprotokoll

Die Minderheit möchte die subsidiäre Haftung des Zessionars beibehalten. Der Bundesrat schliesst sich dem an - oder die Minderheit dem Bundesrat; wie man will.

Ich bin schon etwas erstaunt über die Haltung der bürgerlichen Seite in dieser Frage. Die Abtretung von Forderungen, beispielsweise an eine Bank, inklusive der vom Kunden bezahlten Mehrwertsteuer, ist hier in der Tat möglich. Wenn das passiert, ist die Mehrwertsteuer dem Staat geschuldet, und sie darf nicht der Bank zur Deckung des Kredites bei Ausfall des Schuldners dienen. Der Steuerpflichtige nimmt die Mehrwertsteuer ja von seinen Abnehmern ein, aber sie steht von Anfang an dem Staat zu. Beim Steuerpflichtigen bildet die Steuer nur Durchlaufkosten. Durch die Abtretung der Forderung, inklusive der Mehrwertsteuer, wird dieser Durchlauf unterbrochen. In diesem Sinne finanziert der Staat mit der heutigen Regelung an sich die Kreditvergaben an die Unternehmen mit. Die Steuerverwaltung hätte im Falle der Lösung der Mehrheit keine Möglichkeit, auf dem Zwangsvollstreckungsweg an die an eine Bank abgetretene Steuer heranzukommen und sie einzuziehen. Mit der solidarischen Haftbarkeit könnte jedes Jahr ein namhafter Steuerausfall verhindert werden. Es ist so, wie Frau Nationalrätin Fässler gesagt hat: Diese Lösung gibt es heute schon in der Europäischen Union, sie wird insbesondere auch in Deutschland angewendet.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb den Antrag der Minderheit zur Annahme.