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Müller Philipp · Nationalrat · 2009-03-11

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Bei einzelnen Voten konnte man den Eindruck erhalten, dass Teil A nur überlebensfähig ist - um diesen Begriff zu gebrauchen -, wenn später Teil B dazukommt. Ich möchte hier im Namen der Kommission klar und deutlich festhalten, dass Teil A für sich selber und in sich geschlossen ein eigenständiges Mehrwertsteuergesetz, ein modernes Gesetz ist, welches nicht nur lebensfähig, sondern auch topfit ist. Es ist zudem, sollte eines Tages Teil B definitiv nicht beschlossen werden, auf Dauer lebensfähig. Das gilt es klar und deutlich festzuhalten. Wir beschliessen hier nicht nur über einen Vorlagenteil, sondern über ein lebensfähiges, eigenständiges Gesetz. Das muss ganz klar und deutlich gesagt werden.

Zum Zweiten wurde die Gewerbefreundlichkeit der Limite von 100 000 Franken angezweifelt; Kollege Hassler hat dies, glaube ich, erwähnt. Es ist so, steuerpuristisch gesehen dürfte man keine Mindestlimite einführen. Wir haben heute eine Limite von 75 000 Franken. Wer darunter liegt, bezahlt keine Mehrwertsteuer. Nur muss man auch den Aufwand betrachten, der für die Steuereintreibung bei Umsätzen von 10 000, 20 000 und 30 000 Franken betrieben werden müsste; daher ist die Limite von 75 000 Franken auf 100 000 Franken erhöht worden, auch im Sinne der Teuerungsentwicklung seit der Einführung des aktuellen Gesetzes im Jahre 2001. Jede Umsatzgrenze ist letztlich willkürlich gesetzt; aber im Sinne der Erhebungseffizienz braucht es Mindestumsätze.

Noch ein Letztes zu den Mindereinnahmen. Wir wissen, dass die Mehrwertsteuer in normalen Zeiten - ich betone: in normalen Zeiten - etwa 21 Milliarden Franken pro Jahr einbringt. Die Kommissionsanträge sind jetzt so berechnet, dass man von 300 Millionen Franken Mindereinnahmen pro Jahr ausgeht. Es dürfte klar sein: Bei 21 Milliarden Franken versus 300 Millionen Franken sind wir in einem Streubereich, der sich kaum errechnen lässt, zumal sich die rechtliche Basis erheblich verändert, eben kundenfreundlicher, freundlicher gegenüber den Steuerpflichtigen und auch rechtssicherheitlich besser gemacht wird.

Ich bitte Sie nochmals, auf diese Vorlage einzutreten.