Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2009-03-11
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-03-11
Wortprotokoll
Die Mehrwertsteuer muss dringend vereinfacht werden. Für die Wirtschaft und insbesondere die KMU ist die Mehrwertsteuerabrechnung zu einem eigentlichen bürokratischen Monster geworden. Der administrative Aufwand hat unannehmbare Dimensionen angenommen. Die Abklärung der Steuerpflicht, die richtige Abrechnung und die Aufbewahrung der relevanten Unterlagen sind für die steuerpflichtigen Unternehmen mit viel zu grossem Aufwand verbunden. Durch das bei der Mehrwertsteuer geltende Selbstveranlagungsprinzip fällt ein Grossteil des administrativen Aufwandes bei den steuerpflichtigen Personen an.
Das geltende Gesetz ist viel zu komplex. Die Anwendung der an sich bereits komplexen Mehrwertsteuer wird durch Systembrüche, wie sie die zahlreichen Ausnahmen darstellen, zusätzlich erschwert. Der Aufbau des geltenden Gesetzes ist unübersichtlich, und das Gesetz ist schwer lesbar. Verschiedene Begriffe werden unklar verwendet und sind nicht definiert. Auch die Umsetzung des Besteuerungsziels ist mangelhaft. Die Mehrwertsteuer wird nur zu zwei Dritteln direkt und transparent auf die Konsumenten und Konsumentinnen überwälzt. Rund ein Drittel der Steuererträge fällt bei den steuerpflichtigen Unternehmen an, indem Letztere die Vorsteuer nicht oder nur teilweise abziehen können. Diese Steuer ist dann irgendwo im Preis enthalten und wird intransparent auf die Konsumenten und Konsumentinnen überwälzt.
Aufgrund des geltenden Gesetzes fehlt auch die Rechtssicherheit. Das vom Gesetz vorgesehene Selbstveranlagungsprinzip, die langen Verjährungsfristen sowie die fehlende Rechtskraft von Steuerabrechnungen sind für die steuerpflichtigen Personen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden. Auch die Risiken sind ungleich verteilt. Im Normalfall trägt die Konsumentin als Endverbraucherin die Mehrwertsteuer. Falls jedoch die Steuer nicht überwälzt werden kann, konzentrieren sich die unangenehmen Folgen allein auf die steuerpflichtige Person. Diese muss die geschuldete Steuer entrichten, auch wenn sie sie tatsächlich nicht erhoben hat. Eine nachträgliche Steuerüberwälzung ist vor allem aus zivilrechtlichen Gründen vielfach ausgeschlossen. Das ist sehr stossend und für die betroffenen Unternehmen inakzeptabel.
Aus all diesen Gründen ist es dringlich, eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Weil der Handlungsbedarf in sehr verschiedenen Bereichen gross ist, können die Verbesserungen nur über eine umfassende Totalrevision realisiert werden. Diese Auffassung kam auch in der Vernehmlassung deutlich zum Ausdruck. Die Vorlage des Bundesrates geht nun diese Schwächen entschlossen an.
Es werden gute Vorschläge zur Vereinfachung und zur Verbesserung der Transparenz der Abläufe vorgeschlagen. Eine neue Gesetzessystematik erlaubt es, die Bestimmungen einfacher zu finden, und sie erleichtert eine sachgerechtere Auslegung. Materielle Änderungen führen zu einer einfacheren Handhabung der Mehrwertsteuer und zu einer spürbaren administrativen Entlastung der Unternehmen. Es wird ein erhöhtes Mass an Rechtssicherheit erreicht, indem beispielsweise die Rechtskraft der Steuerforderung klar geregelt wird. Vereinfachungen werden die Steuerpflichtigen auch erfahren, indem beispielsweise die Mindestumsatzgrenze, bis zu welcher ein Unternehmen von der Steuerpflicht befreit ist, auf 100 000 Franken vereinheitlicht wird [PAGE 310] und der freiwillige Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht an keine Mindestumsatzgrenze mehr gebunden ist.
Die stärkere Kundenorientierung offenbart sich darin, dass die Erlassmöglichkeiten bei der Inlandsteuer erweitert werden, dass die Aufgaben und Risiken der Steuererhebungen vermehrt von den Steuerpflichtigen zur Verwaltung verlagert werden, dass der Eidgenössischen Steuerverwaltung mehr Informations- und Veranlagungspflichten übertragen werden und dass die Verwaltung zu mehr Transparenz und besserer Kommunikation verpflichtet wird. Der jetzt zu behandelnde Teil A trägt dadurch wesentlich zum Abbau des unerwünschten Formalismus bei. Für die steuerpflichtigen Unternehmen werden mit der Umsetzung der in Teil A vorgesehenen Massnahmen die administrativen Kosten um rund 10 Prozent reduziert. Das ist sehr zu begrüssen, aber auch dringend notwendig.
Die BDP-Fraktion ist überzeugt, dass diese Totalrevision dringend nötig ist, unabhängig davon, was später mit Teil B über die Steuersätze entschieden wird. Wir sind daher für Eintreten auf die Vorlage. Wir werden den Minderheitsantrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat ablehnen.
Im Anschluss an Teil A muss aber auch Teil B, in dem es vor allem um den Steuersatz an sich geht, an die Hand genommen werden. Auch dort besteht Handlungsbedarf, weil die zahlreichen Steuerausnahmen und auch die Abgrenzungsprobleme mit den verschiedenen Steuersätzen neu geregelt werden müssen. Es ist aber auch klar festzuhalten, dass Teil A unabhängig von Teil B revidiert werden kann.
Den heute zu beratenden Teil A der Vereinfachung der Mehrwertsteuer unterstützen wir von der BDP-Fraktion mit Überzeugung. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.