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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2009-03-11

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates prüfte diese parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion an ihrer Sitzung vom 22. August 2008. Die Frage der Einbürgerung auf Bewährung prägte die Diskussion in der Vorprüfphase. Gemäss Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes kann eine Einbürgerung innert fünf Jahren für nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist. Die Mehrheit der Kommission bemängelte, dass keine statistischen Grundlagen vorlägen, die die Aussage der Initianten widerlegen könnten, dass Straftaten überdurchschnittlich oft durch Eingebürgerte begangen würden. Es gebe zwar entsprechende Studien im Ausland, diese Studien belegten aber eigentlich eher das [PAGE 299] Gegenteil. In zwei deutschen Studien sei nachgewiesen worden, dass Eingebürgerte im Vergleich mit Nichteingebürgerten erfolgreicher seien. Auch wurde festgestellt, dass keine Staaten bekannt sind, die ein Bürgerrecht auf Probe kennen, weil vermutlich bei einer Rückgängigmachung Schwierigkeiten mit Rechtsfolgen zu bewältigen wären.

Die Kommission stimmte schlussendlich trotzdem mit 13 zu 11 Stimmen für Folgegeben. Eine regelrechte Abfuhr erhielt diese Initiative dann aber am 14. Oktober 2008 in der ständerätlichen Kommission. Mit 8 zu 2 Stimmen wurde der Entscheid der nationalrätlichen Kommission nicht gestützt. Die Verfassungsmässigkeit wurde klar als nicht gegeben angesehen. Alle Menschen müssen gemäss unserer Verfassung gleich behandelt werden, wenn sie den gleichen Status haben. Alle Schweizerinnen und Schweizer sind vor dem Gesetz gleich, unabhängig von Rasse, Herkunft, Geschlecht und Religion. Die Initiative, so ein Mitglied der SPK des Ständerates, sei klar eine Diskriminierung.

Das Bundesamt für Justiz hat in der Zwischenzeit ein Gutachten veröffentlicht, das zum Schluss kommt, dass diese Initiative verfassungswidrig ist, weil sie die Leute, je nach Grnd des Erwerbs des Bürgerrechts, unterschiedlich behandelt. Schweizer, welche das Bürgerrecht durch Gesetz oder Abstammung erworben haben, können nicht ausgebürgert werden, sodass diese Bestimmung nur Eingebürgerte betrifft. Um das plastisch zu untermauern, wird das Beispiel einer Familie mit zwei Kindern genannt, die eingebürgert wurde. Ein Kind wurde vor, eines nach der Einbürgerung der Eltern geboren. Wenn beide Kinder als junge Erwachsene ein schweres Delikt begehen würden, könnte das eine gemäss dieser Initiative ausgebürgert werden, das andere aber nicht. Gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung ist eine Unterscheidung nach dem Grund des Erwerbs des Bürgerrechts kein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Schweizern. Darum ist diese Initiative verfassungswidrig.

Die Frage nach der Völkerrechtskonformität wurde im Gutachten klar zustimmend beantwortet. Aus dem Völkerrecht lässt sich lediglich ableiten, dass Staatenlosigkeit verhindert werden muss.

Am 21. November 2008 entschied dann die SPK-NR mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative aufgrund des Gutachtens keine Folge zu geben. Darum bitte ich Sie im Namen der Staatspolitischen Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.