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Riklin Kathy · Nationalrat · 2012-02-27

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-27

Wortprotokoll

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Ihres Rates hat die parlamentarische Initiative Neirynck "Gebührenreduktion für die eidgenössische Medizinalprüfung" vom 23. September 2010 am 19. Januar 2012 ein zweites Mal vorgeprüft. Die WBK des Ständerates hatte dem deutlichen Beschluss der WBK des Nationalrates vom 9. September 2011, der Initiative Folge zu geben, am 24. November nicht zugestimmt.

Die Initiative verlangt bei Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c des Medizinalberufegesetzes eine Streichung der Prüfungs- und Diplomerteilungsgebühren, die der Bund aufgrund der gesetzlichen Grundlage in der Verordnung auf 2200 Franken festgelegt hat. Die finanzielle Belastung soll auf eine Verwaltungsgebühr von 200 Franken beschränkt werden. Die Gebühren für die Schlussprüfung sind bei der Humanmedizin viel höher als bei anderen Studienabschlüssen. ETH-Absolventen etwa entrichten dem Bund keine zusätzlichen Gebühren für die Abschlussprüfungen.

Für die Kommissionsmehrheit besteht heute bei den Prüfungsgebühren eine Ungleichbehandlung der Medizinalberufediplome im Hinblick auf die Gebühren der meisten anderen eidgenössischen Diplome. Zudem sei das Medizinstudium, so die Kommissionsmehrheit, für die Studierenden mit viel grösseren Kosten verbunden als andere Studiengänge. Aus diesem Grund sollen beim Studium der Humanmedizin nicht auch noch die Kosten für die Prüfungen auf die Studierenden abgewälzt werden.

Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die heute erhobenen Prüfungs- und Diplomerteilungsgebühren für Studierende der Medizin im Vergleich zu anderen Berufsprüfungsgebühren durchaus vertretbar seien.

Die WBK beantragt Ihnen auch nach der zweiten Prüfung mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben.