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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2001-06-21

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, dem Antrag Joder und damit bei Artikel 15a Absatz 3 der Version des Ständerates zuzustimmen.

Es geht hier, wie ausgeführt, um eine Abschwächung des Textes, der vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Die Frage ist, ob eine Fahrerin oder ein Fahrer zur Weiterbildung verpflichtet werden kann, wenn sie oder er noch nicht gegen die Strassenverkehrsvorschriften verstossen hat oder ob sie oder er erst nach einer ersten Widerhandlung zur Weiterbildung verpflichtet werden kann.

Wie der Schweizerische Verkehrssicherheitsrat erachten auch wir die vorgesehene Weiterbildung der Neulenker als sehr wichtig. Denn die Unfallstatistik zeigt, dass die Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die zwischen 18 und 24 Jahre alt sind, ein zweieinhalbfach höheres Unfallrisiko aufweisen als ältere Fahrerinnen und Fahrer.

Der Strassenverkehrsunfall ist bei jungen Erwachsenen gar die häufigste Todesursache. Auch die Statistik über die Verletzten ist deutlich: Von den jährlich über 27 000 Verletzten sind rund 20 Prozent zwischen 18 und 24 Jahre alt. Deshalb gilt es hier anzusetzen. Das Vermeiden von Unfällen muss oberste Priorität haben. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist nun einmal die Aus- und Weiterbildung. Die grüne Fraktion erachtet es deshalb als falsch, vom wirksamsten Instrument, der Weiterbildung in diesem Bereich, erst Gebrauch zu machen, wenn gegen das Gesetz verstossen wurde, so, wie es die Kommissionsmehrheit beantragt. Denn wenn es Tote und Verletzte gegeben hat, dann kommt die Weiterbildung zu spät.

Ich bitte Sie deshalb dringend, den Antrag Joder zu unterstützen.