Lexipedia

Maier Thomas · Nationalrat · 2012-02-27

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-02-27

Wortprotokoll

Wichtig zum Verständnis dieser doch einigermassen komplexen Vorlage ist der Ausgangspunkt der "Too big to fail"-Vorlage: Zur Entwicklung eines funktionierenden Schweizer Kapitalmarktes und zur Förderung der sogenannten Cocos schlug der Bundesrat unter anderem eine Befreiung der Cocos von der Verrechnungssteuer vor. Von einer Ausdehnung der Befreiung gleich noch auf Obligationen und Geldmarktpapiere war damals keine Rede. Wir Grünliberalen wollen so rasch als möglich dieses Regulierungsziel aus der "Too big to fail"-Vorlage erreichen und damit die Cocos von der Verrechnungssteuer befreien. Mit dem Rest gefährden wir dieses Ziel.

Fakt ist, dass bereits heute viele Obligationen und Geldmarktpapiere nicht nur von Banken extra im Ausland ausgegeben werden, wo sie keiner Verrechnungssteuer unterliegen. Zwar könnten die Schuldner die Verrechnungssteuer zurückfordern. Oft ist ihnen aber der administrative Aufwand dafür zu gross. Es gibt also gute Gründe, Cocos von der Verrechnungssteuer zu befreien.

Im Gegensatz dazu gibt es aber sehr viele Unsicherheiten in Bezug darauf, diese Verrechnungssteuerbefreiung gleich auf alle Obligationen und Geldmarktpapiere auszuweiten. So haben wir beispielsweise gemäss geltendem Recht einen sehr grossen Markt im Ausland, den unsere Firmen und Banken bewirtschaften. Dieser ist mit einem Wechsel zum Zahlstellenprinzip gefährdet. Zwar könnte das Zahlstellenprinzip Vorteile bieten, wie auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren festgehalten hat, indem eventuell der Sicherungszweck verstärkt werden könnte. In der Schweiz steuerpflichtige Personen könnten sich der Verrechnungssteuer nicht mehr entziehen, indem sie Anlagen in ausländische Obligationen und Geldmarktpapiere tätigen.

Sie bemerken in meinen Sätzen vielleicht den Konjunktiv. Der Bundesrat hat all diese möglichen Auswirkungen nicht seriös geprüft. Er kann keine Aussagen darüber machen, wie sich die ganzen Finanzströme mit diesen Veränderungen verschieben werden. Er weiss auch nicht, ob es dann mehr oder weniger Steuereinnahmen gibt, und er kann vor allem den enormen Aufwand für die Zahlstellen nicht beziffern. Die müssen dann über alle Gläubiger Buch führen und unterscheiden, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Bis jetzt wird einfach die Mehrwertsteuer abgezogen, Punkt.

Das neue System könnte also eventuell noch nicht aufgezeigte Vorteile bieten. Die Nachteile sind im Moment nicht abschätzbar. Das neue System ist aber sicher eines: viel komplizierter als das alte. Völlig ungelöst ist beispielsweise die Frage, wer in Zukunft die Banken kontrolliert, ob sie bei den richtigen Steuerpflichtigen auch die richtigen Vorsteuerabzüge vorgenommen haben oder nicht, und wer diesen Aufwand bezahlt. Heute ist es einfach: Der Schuldner muss bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Rückforderung der Verrechnungssteuer geltend machen, und diese prüft, ob diese Rückforderung zu Recht erfolgt oder nicht.

Wir Grünliberalen sind klar der Meinung, dass wir unser bewährtes, international einzigartiges System zur Steuersicherung nicht einfach so rasch preisgeben sollten. Dies stellt nämlich die heutige Verrechnungssteuer dar, eine Steuersicherung, da wir Schweizer wohl nicht mehr oder weniger steuerehrlich sind als zum Beispiel die Deutschen. Aber wir haben einen gesunden Anreiz, es zu sein, da wir die Verrechnungssteuer zurückfordern wollen. Aus diesen Gründen werden wir Grünliberalen dem Eintreten auf die Vorlage 1 mit dem Teil Cocos zustimmen und die Vorlage 2 mit dem Teil der Ausweitung mit der im Antrag der Kommissionsmehrheit formulierten Begründung an den Bundesrat zurückweisen.