Noser Ruedi · Nationalrat · 2012-02-27
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-27
Wortprotokoll
Im Prinzip hat es Frau Leutenegger Oberholzer ja schon zu Recht gesagt: dass man den Antrag in der Kommission mit 15 zu 7 Stimmen angenommen hat, und es wurde kein Minderheitsantrag gestellt. Man darf anfügen, dass eine vertiefte Debatte, wie sie hier von Herrn Maier angesprochen wurde, in der Kommission nicht geführt wurde, das geht auch aus dem Protokoll hervor. In der Kommission kam in der "Too big to fail"-Diskussion zum Ausdruck, dass es uns wichtig ist, dass, wie dies jetzt auch die Frau Bundespräsidentin gesagt hat, der Gerichtsstand für die Wandlung schlussendlich hier in der Schweiz ist. Es ist ja unvorstellbar, dass wir hier in der Schweiz Grossbanken retten würden und diese ganze Rettung nachher ausländischen Richtern vorlegen müssten.
Nur kann - das haben die Frau Bundespräsidentin wie auch Frau Leutenegger Oberholzer klar gesagt - das absolute Verbot, wie es jetzt auf der Fahne steht, vermutlich nicht gehalten werden. Denn es gibt Unterschiede über Emissionsrechte, Unterschiede über Handelsrechte, und es gibt Unterschiede über den Gerichtsstand. Die Formulierung, wie sie jetzt im Gesetz steht, würde es also nicht erlauben, dass etwa die USA Schweizer Cocos kaufen, wenn dort zum Beispiel vorgeschrieben würde, dass dies nach dem Emissionsrecht der USA erfolgen muss. Und es ist ja durchaus vorstellbar, dass man nach US-Recht emittiert, als Gerichtsstand aber die Schweiz bestimmt. Das lässt diese Formulierung nicht zu.
Es obliegt dem Rat und damit Ihnen zu entscheiden, welchen Weg Sie gehen wollen. Wollen Sie den Weg des Antrages Maier Thomas gehen - der Ständerat würde die Sache dann in einer anderen Form wieder aufnehmen müssen -, oder wollen Sie den Weg gehen, wie ihn Frau Leutenegger Oberholzer vorschlägt, nämlich hier mit der Mehrheit weiterzugehen und es dann dem Ständerat zu überlassen, die Formulierung der Mehrheit abzuändern? Es obliegt dem Rat zu entscheiden.