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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-13

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, mit der Mehrheit bzw. mit dem Bundesrat zu [PAGE 207] stimmen.

Es ist ja bereits heute so, dass in den meisten Fällen die aufschiebende Wirkung von Anfang an entzogen wird; das ist heute Praxis. Wenn Sie diese Bestimmung jetzt in das Gesetz hineinnehmen, wie wir es vorschlagen, muss man den Entzug der aufschiebenden Wirkung im Unterschied zu heute nicht mehr begründen und kann damit das Verfahren vereinfachen und den administrativen Aufwand reduzieren. Die Beschwerdeinstanz kann die aufschiebende Wirkung immer wiederherstellen, wenn es sich zeigt, dass der Entzug der aufschiebenden Wirkung ungerechtfertigt war. Man kann einen solchen Entscheid also immer wieder korrigieren, diese Möglichkeit besteht für den Fall, dass der Entzug ungerechtfertigt war.

Im Sinne der Effizienz bei der Abwicklung der Fälle und der Reduktion des administrativen Aufwandes möchte ich Sie bitten, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.

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