Minder Thomas · Ständerat · 2012-03-13
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-13
Wortprotokoll
Wir haben eine ganz wichtige Vorlage vor uns; es ist daher unverständlich, dass zurzeit so wenig Ständeräte anwesend sind.
Die Überlegungen, die mich veranlasst haben, diese Vorlage zurückzuweisen, sind die folgenden: Ganz grundsätzlich sollte das Bundespersonalgesetz nicht allzu weit vom OR entfernt sein. Eigentlich war ja auch die Angleichung an das OR die Intention zur Revision des Bundespersonalgesetzes - das jedenfalls waren die Aussagen der Bundespräsidentin in der Kommission. Das OR regelt die arbeitsrechtlichen Parameter der Privatwirtschaft, das Bundespersonalgesetz jene der Bundesverwaltung. Der Bund wie auch die Privatwirtschaft rekrutieren gegenseitig Personal, das heisst, beide Arbeitgeber haben ein hohes Interesse, dass die vier wichtigsten Parameter - ich spreche nur von den wichtigsten Parametern Normalarbeitszeit, Ferienzeit, Urlaubszeit und Kündigungsfristen - nicht allzu weit auseinanderliegen. Nur so können bei einem Stellenwechsel beide Parteien gegenseitig von Mitarbeitern profitieren, welche beim Konkurrenten gearbeitet haben. Beschäftigt der Bund z. B. Mitarbeiter, welche 6 Wochen Ferien haben - was bekanntlich trotz kürzlichem Volksentscheid beim Bund üblich ist, während die Privatwirtschaft lediglich 4 Wochen Ferien ermöglicht, so führt das bei der Rekrutierung unweigerlich zu Problemen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die KMU, die in der Schweiz 98 Prozent der Gesellschaften repräsentieren, grossmehrheitlich nur 4 Ferienwochen bezahlen können. Das Ungleichgewicht Bund/Privatwirtschaft gilt auch bei einem möglichen Vaterschaftsurlaub, welcher beim Bund ein Thema ist, den sich die KMU-Arbeitgeber jedoch nicht leisten können.
Des Weiteren schlägt der Bundesrat in Artikel 12 vor, die Länge der Kündigungsfristen via Ausführungsbestimmungen - das ist wichtig, via Ausführungsbestimmungen - zu regeln; er will diese also selber regeln. Es kann nicht im Sinne eines ebenbürtigen Bundespersonalgesetzes sein, wenn die wichtigsten Parameter eines Arbeitsvertrages nicht im Gesetz geregelt, sondern vom Bundesrat definiert werden.
Der Entwurf, der nun vor uns liegt, will insbesondere bei Artikel 17 - das ist mit dem Titel "Arbeitszeit, Ferien und Urlaub" der Key-Artikel dieser Vorlage - diese Kompetenz dem Bundesrat übertragen. Dieser Key-Artikel will, dass die erwähnten Elemente in den Verordnungen, in den Ausführungsbestimmungen und nicht im Gesetz geregelt werden.
Die zentrale Frage ist die folgende: Soll der Bundesrat oder sollen wir als Gesetzgeber die wichtigsten Parameter eines Arbeitsvertrages - die Normalarbeitszeit, die Ferienzeit, die Urlaubszeit und die Kündigungsfristen - festlegen? Sollen wir das tun oder der Bundesrat? Diese Frage müssen Sie heute beantworten. Das ist unsere Aufgabe. Wir und nicht der Bundesrat müssen diese wichtigen, diese vier zentralen Punkte eines Arbeitsgesetzes, welches sich alsdann in den Arbeitsverträgen widerspiegelt, bestimmen. Das ist nicht eine Aufgabe und eine Kompetenz des Bundesrates. Der Bundesrat kann alle anderen, nachrangigen Parameter in der Verordnung, in den Ausführungsbestimmungen regeln - nicht aber die erwähnten, so wichtigen Eckpunkte eines jeden Arbeitsvertrages; diese müssen wir festlegen.
Ich bitte Sie daher, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen, damit uns der Bundesrat einen ausformulierten Entwurf zu den vier Punkten - ich wiederhole es: Normalarbeitszeit, Ferienzeit, Urlaubszeit und Kündigungsfristen - in der Nähe des Obligationenrechtes vorlegen kann; das ist jetzt nicht so. Das Bundespersonalgesetz ist das Obligationenrecht der Bundesangestellten. Es ist das Fundament jedes Arbeitsvertrages eines Bundesangestellten. Damit wären wir gut beraten, keinen Schnellschuss zu produzieren und diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Es hat sechs Jahre gedauert, bis uns der Entwurf dieser Gesetzgebung vorgelegt wurde. Somit fällt uns allen kein Stein aus der Krone, wenn wir hier ein paar Monate mehr investieren, um diese so wichtigen Parameter ins Gesetz aufzunehmen.
Ich bitte Sie, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen. [PAGE 192]