Niederberger Paul · Ständerat · 2012-03-13
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-13
Wortprotokoll
Mit der Revision des Bundespersonalgesetzes werden verschiedene Ziele erreicht. Der Bundesrat hat ja vor einiger Zeit die Personalstrategie festgelegt; mit dieser Revision wird die Personalstrategie nun im Bundespersonalgesetz umgesetzt. Eine weitere Zielsetzung war die Angleichung an das Obligationenrecht; mit dieser Revision wird auch diese Angleichung vorgenommen.
Die Revision ermöglicht es dem Bund als Arbeitgeber, rascher auf veränderte Bedingungen zu reagieren. Deshalb muss man sich gut überlegen, was ins Gesetz kommt und was in die Verordnung. Wenn wir zu vieles ins Gesetz aufnehmen, müssen wir plötzlich feststellen, dass man nicht mehr flexibel ist und dass man auf die Veränderungen, wie sie in der Privatwirtschaft zum Teil vorgenommen werden, nicht schnell genug reagieren kann. Mit dem neuen Arbeitsrecht wird der Bund auch wettbewerbsfähiger. Es geht darum, dass wir mit der Privatwirtschaft Schritt halten.
Wenn man die Situation anschaut, kann man drei verschiedene Dinge feststellen: Erstens haben wir das Obligationenrecht als Grundlage. Zweitens haben wir das Bundespersonalgesetz, zugeschnitten auf die Angestellten der Bundesverwaltung und der angegliederten selbstständigen Instanzen, z. B. der Bundesgerichte. Drittens haben wir die Privatwirtschaft. Aber die Privatwirtschaft ist ja auch kein Eintopf; in der Privatwirtschaft bestehen ganz verschiedene Regelungen und ganz verschiedene Gesamtarbeitsverträge. Mit diesen Gesamtarbeitsverträgen wird zum Ausdruck gebracht, dass man in gewissen Branchen spezielle Dinge ganz spezifisch regeln will.
Es stimmt, dass die Revision einige Zeit gedauert hat - ungefähr sechs Jahre, Herr Minder hat es erwähnt -, aber das kommt ja nicht von ungefähr. Der Bundesrat hat zuerst die Personalstrategie festgelegt und dann mit den Sozialpartnern verhandelt, und das ist meines Erachtens ein wesentlicher Punkt. Gerade beim Bundespersonalgesetz ist es ein Nehmen und Geben; es ist wichtig, dass man auch die Angestellten miteinbezieht. Wir können feststellen, dass die Sozialpartner mit der jetzigen Regelung in vielen Belangen einverstanden sind - zwar nicht überall, aber ich glaube, das ist ein ganz normaler Zustand. Es ist, wie ich gesagt habe, ein Nehmen und Geben.
Als Gesetzgeber müssen aber auch wir sensibel damit umgehen. Ich sage das ganz bewusst, weil ich auf Kantonsebene die Erfahrung gemacht habe, dass vom Personal - wenn man im Bereich der Personalgesetzgebung nicht sensibel genug ist - Dinge zum Teil so aufgenommen werden, als ob es Nadelstiche seien. Im Grundsatz geht es meistens aber gar nicht um grosse Angelegenheiten, sondern auch um das Gespür, ob man dem Personal entgegenkommt und ob man die Anliegen des Personals ernst nimmt. Auch in dieser Vorlage haben wir meines Erachtens einzelne Punkte, die diesen sensiblen Bereich ansprechen, und ich möchte Sie bitten, damit wirklich behutsam umzugehen.
Ein wesentlicher Teil in der Bundespersonalgesetzgebung besteht im Vergleich zum Obligationenrecht darin, dass wir den Kündigungsschutz gegenüber dem Personal detaillierter bestimmt und ausformuliert haben und entsprechende Regelungen gefunden und getroffen haben. Ich finde das auch richtig, weil gerade beim Bund viele Angestellte einen sogenannten Monopolberuf ausüben. Wenn ihnen ohne eigenes Verschulden gekündigt wird, ist es vielfach so, dass diese Monopolberufe nicht den gleichen Marktzugang wie andere Berufe haben, weshalb man diesbezüglich auch bestimmte Regelungen getroffen hat.
Meines Erachtens ist die Revision ein gelungenes Werk und verdient vollumfänglich Unterstützung.