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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2012-03-13

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-03-13

Wortprotokoll

Für diesen Minderheitsantrag hier stehe ich gerade, und ich möchte Ihnen auch erklären, wie das aus meiner Optik aussieht.

Gemäss geltendem Recht richtet die Publica bei voller Finanzierung durch den Arbeitgeber in gewissen Fällen eine Invalidenrente aus, auch - und das scheint mir eben ganz wichtig - wenn die Invalidenversicherung selber keine Invalidität anerkennt. Diese Bestimmung möchte die Minderheit streichen. Ich erkläre Ihnen kurz meine Überlegungen.

Bei dieser Berufsinvalidität handelt es sich um Fälle von Personen, die nach Lesart der Invalidenversicherung unter Umständen weiterhin voll erwerbsfähig sind, aber nicht mehr fähig sind, ihren spezifischen Beruf auszuüben. Da scheint mir die Frage erlaubt, ob eine solche Lösung wirklich noch zeitgemäss ist. Andere Verwaltungsbetriebe nahmen in jüngster Vergangenheit vermehrt Abschied von diesem Modell. So wurde beispielsweise bei der Statutenrevision der Pensionskasse der Stadt Winterthur im Oktober des letzten Jahres bemängelt, dass eine derartig ausgestaltete Versicherung gegen Berufsinvalidität dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" widerspreche, welcher im Interesse sowohl der betroffenen Versicherten als auch der Pensionskassen liege.

Die umstrittene Passage im BPG wurde 2006 im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskassen des Bundes hier in diesem Saal schon einmal diskutiert; der Ständerat war damals für die Aufhebung der Bestimmung zur Vorsorge bei Berufsinvalidität - der Nationalrat war anderer Meinung, weshalb wir diese Bestimmung heute wieder auf dem Tisch haben.

Meines Erachtens sprechen folgende Punkte für die Überlegungen der Minderheit: Die Bestimmung widerspricht dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente". Sie beinhaltet auch Anreize für versteckte Kündigungen. Es gibt eine gewisse Versuchung, über die Bestimmung zur Berufsinvalidität Leute loszuwerden, sage ich jetzt einmal. Zudem ist es eine Belastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Invalidenrenten zu finanzieren, welche die Invalidenversicherung selber als nicht gerechtfertigt betrachtet - und dies in einem Zeitpunkt, in dem sich die Privatwirtschaft im Rahmen der Sanierung der Invalidenversicherung mit enormen Anforderungen im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung von leistungsbeeinträchtigten Arbeitnehmern konfrontiert sieht.

Und zuletzt: gleich lange Spiesse. Die eidgenössischen Räte, also wir, können nicht im Rahmen der 6. IV-Revision die Bedingungen für die Erlangung einer IV-Rente verschärfen und die eigenen Angestellten weiterhin mit Samthandschuhen anfassen. Das entbehrt einfach einer gewissen Logik und Kongruenz, und wir werden bei der weiteren Revision der Invalidenversicherung ganz sicher auch daran gemessen. Wenn wir hier jetzt für eine spezielle Gruppe eine Berufsinvalidität schaffen und auf der anderen Seite dann bei den Leistungen der IV noch stärker an der Schraube drehen, ist das einfach nicht glaubwürdig.

Darum bin ich hier bei der Minderheit. Ich möchte Sie bitten, der Minderheit zu folgen.