Rechsteiner Paul · Ständerat · 2012-03-13
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-13
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, hier der Mehrheit zuzustimmen. Frau Egerszegi hat es gesagt: Es sind wenige, aber doch sozial gravierende Fälle. Der Begriff der Berufsinvalidität ist gewissermassen ein Korrelat zur Problematik der Monopolberufe. Bei Monopolberufen stellt sich das Problem, dass jemand in einem gewissen fortgeschrittenen Alter nicht mehr einfach wechseln kann. Es gibt hier das nichteinschlägige, aber klassische Beispiel des Lokomotivführers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, diesen Beruf auszuüben, weil die Gesundheitsbedingungen für diese sicherheitsrelevante Tätigkeit sehr restriktiv gehandhabt werden. Er ist nicht mehr in der Lage, diesen Beruf auszuüben, aber auch nicht mehr in einem Alter, wo er noch wechseln könnte. Er könnte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - sagen wir, er sei 54 Jahre alt - seine Arbeitskraft nicht mehr entsprechend verwerten. Da ist der Begriff der Berufsinvalidität ein Korrelat zum Monopolberuf; Frau Egerszegi hat es angetönt. Es gibt offenbar vergleichbare Fälle beim Grenzwachtkorps, bei gewissem Zollpersonal, bei gewissen VBS-Berufen. Es geht immer um ältere Arbeitnehmer in diesen Berufen, deshalb wäre es ungerecht, diese Möglichkeit, dieses Korrelat in diesen gravierenden Fällen - es sind nicht sehr viele, es sind wenige -, aus dem Recht für das öffentliche Personal zu beseitigen. Das ist das eine, das ist die inhaltliche Begründung.
Formal muss ich darauf hinweisen und damit die Brücke zum Eintreten schlagen, dass die Revision ein Ganzes ist, ein Geben und Nehmen im Aushandlungsprozess mit den Personalverbänden. Es gibt ganz wenige Bestimmungen, die aus Sicht der Personalverbände positiv gewertet werden können. Die Erhaltung der Berufsinvalidität ist eine Auffanglösung; sie betrifft nicht sehr viele Leute, aber es ist wichtig, dass diese Leute nicht zwischen Stuhl und Bank fallen, dass man jetzt nicht an diesem Ort einen Kompromiss bricht und soziale Härten schafft.
Es fällt ja ohnehin auf - dies die Schlussbemerkung -, dass bereits die Kommission eine Einschränkung vorgenommen hat, denn gegenüber dem heutigen Recht wurde eine zusätzliche Voraussetzung eingeführt, indem für die Zuordnung zur Berufsinvalidität neu der Antrag des Arbeitgebers erforderlich ist.
Ich meine in diesem Sinne, dass es hier notwendig ist, der Mehrheit zu folgen.