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Engler Stefan · Ständerat · 2012-03-13

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-13

Wortprotokoll

Es sei mit dem Gleichheitsgrundsatz nur schwer zu vereinbaren, eine einzige Branche von der Bezahlung der Mehrwertsteuer zu befreien; es würden damit nach dem Giesskannenprinzip Subventionen ausgerichtet; der Nutzen der Entlastung sei irrelevant und würde durch den administrativen Mehraufwand bloss für ein Jahr wieder aufgefressen, und im Übrigen sei eine solche Aktion rechtstaatlich zumindest als fragwürdig zu beurteilen. So lautete im Wesentlichen die Argumentation der Kommissionsmehrheit, die gegen eine befristete Befreiung der Beherbergungsleistung von der Mehrwertsteuer ist.

Was ist davon zu halten? Ich behaupte nicht, dass die befristete Steuerbefreiung alle Probleme unserer Hotellerie, und schon gar nicht nachhaltig, lösen wird. Immerhin wäre es aber ein Lichtblick für eine Branche, die in einem harten Standortwettbewerb mit dem Ausland steht. Auch eine befristete Befreiung der Beherbergungsleistung von der Mehrwertsteuer kann die Hotellerie nicht davon entbinden, Topleistungen zu fairen Preisen zu erbringen. Auch liegt es im ureigensten Aufgabenbereich der Branche, Marketingaktivitäten gezielt zu bündeln und auf erfolgversprechende neue Märkte auszurichten. Schliesslich aber kann die Politik durch günstige Rahmenbedingungen - und darunter ist auch die Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer zu verstehen - mindestens temporär eine Entlastung bewirken.

In welchem Kontext ist diese Massnahme zu sehen, und welche Voraussetzungen gelten für solche Massnahmen? Es geht ja an sich darum, eine sofort wirkende und ausserordentliche Sondermassnahme zur Abfederung der Frankenstärke zu treffen, und das in einer Branche, die von der Frankenstärke in doppelter Hinsicht betroffen ist und darunter zu leiden hat: Sowohl ausländische wie auch schweizerische Gäste profitieren von günstigeren Ferienmöglichkeiten im Ausland. Wie gravierend sich dies auf die Übernachtungszahlen ausgewirkt hat, hat Kollege Schmid anhand von einigen Beispielen eindrücklich dargelegt. Dieser Logiernächterückgang, vor allem auch in den ländlichen Regionen, ist frappant und hält leider auch für das Winterhalbjahr 2011 und für 2012 ungebremst an.

Sämtliche Massnahmen zur Unterstützung der Konjunktur haben eines gemeinsam: Sie sollen rasch wirken, und sie sollen vor allem verhindern, dass ganze Branchen und Unternehmungen durch exogene Faktoren noch weiter hinuntergerissen werden. Man nimmt bei solchen konjunkturstützenden Massnahmen in einem gewissen Masse auch in Kauf, dass die Wirkung nur zu 80 Prozent im Zielbereich liegt. Der Logiernächteeinbruch schafft vor allem in Gegenden, in denen der Tourismus der wichtigste Pfeiler der Volkswirtschaft darstellt, eine alarmierende Situation, womit es - nach meinem Dafürhalten - angezeigt und angemessen ist, in dieser Art und Weise zu reagieren.

Mit Verlaub, von den Befürwortern der Zweitwohnungs-Initiative wurde ja immer wieder gefordert, man müsse die Hotellerie stärker fördern. Bitte - hier ergibt sich eine erste Gelegenheit dafür. Und wer im Übrigen glaubt, die Situation für die Hotellerie würde sich nach dem Entscheid vom Wochenende verbessern, könnte sich täuschen, weiss man doch, dass sich Investitionen in neue, aber auch Erneuerungsinvestitionen für bestehende Hotels in der Vergangenheit nur über Quersubventionierungen aus dem Bau von Zweitwohnungen finanzieren liessen. Mich würde es nicht überraschen, wenn wir in diesem Gremium hier bald einmal über die künftige Finanzierung der Hotellerie nach dem Vorbild beispielsweise unserer Nachbarn im Tirol sprechen werden und sprechen müssen.

Es wurde gesagt, dass die Entlastung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer eine Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip darstellen würde. Ja, die Massnahme verbessert für alle Beherbergungsbetriebe die preisliche Wettbewerbsfähigkeit. Denjenigen, denen es noch gut geht - seien wir froh, dass es Betriebe gibt, denen es noch gut geht -, verhelfen wir dazu, weitere Verluste von Marktanteilen zu verhindern. Insofern ist es nur folgerichtig, dass alle Beherbergungsbetriebe in den Genuss dieser [PAGE 185] Steuererleichterung kommen. Von der Frankenstärke betroffen sind die allermeisten Beherbergungsbetriebe, und darin lag ja auch der Anlass für diese Forderung. Deshalb erscheint es mir richtig, dass mit der Umsetzung der Massnahme die Ertragskraft und damit die Liquidität von allen verbessert werden.

Es wurde von Kollege Zanetti auch gefragt, wie wir das der Exportindustrie erklären wollten. Anders als die exportorientierten Unternehmen aus der Industrie kann die Hotellerie nicht mit der Anpassung der Arbeitszeit, mit dem Abbau von Überstunden, mit Kurzarbeit oder mit Betriebsferien auf einen kurzfristigen Nachfragerückgang reagieren. Die Erhöhung der Werbemittel für Schweiz Tourismus wie auch der Hotelkredite sind bezüglich ihrer Wirkung nicht kurz-, sondern langfristig ausgerichtet. Ob diese Massnahme nun taugt oder nicht, würde die Befreiung von der Mehrwertsteuer immerhin sofort entlastend wirken. Am Beispiel eines Viersternehotels mit einem jährlichen Beherbergungsumsatz von 3,4 Millionen Franken erklärt: Es würden rund 130 000 Franken in der Kasse verbleiben, was die Liquidität verbessern und damit auch den Investitions- und Preisgestaltungsspielraum erhöhen würde.

Zu guter Letzt wird gesagt, diese Massnahme sei rechtsstaatlich fragwürdig. Diesbezüglich hat Herr Kollege Schmid ja ausgeführt, inwiefern diese Massnahme, sollte sie beschlossen werden, jedenfalls nicht a priori als verfassungswidrig angesehen werden kann.

Ich möchte mich deshalb der Minderheit anschliessen und Sie darum bitten, einer arg gebeutelten Branche einen Lichtblick zu verschaffen, auch wenn es sich hier um eine befristete Massnahme handelt.

Es wurde dann noch ins Feld geführt - das ist mein letztes Argument -, das sei administrativ gar nicht verkraftbar bzw. die Entlastung würde durch den administrativen Mehraufwand wieder aufgefressen. Überlassen wir es doch der Branche, ob die Massnahme mit Mehraufwand verbunden ist oder nicht. Die Branche, die eine solche Massnahme unterstützt, sagt uns, sie sei in der Lage, das administrativ zu bewältigen; dieses Problem sollten wir also ihr überlassen.

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