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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2013-06-18

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-06-18

Wortprotokoll

Für 2012 hat das WBF 13 Ziele und 53 Massnahmen definiert. Von diesen 13 Zielen wurden fünf Ziele ganz erreicht; es handelt sich dabei um die Ziele zur wirtschaftlichen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit, zu den multilateralen Institutionen, zum Kulturlandschutz, zur Tiergesundheit und zur Reorganisation des Departementes. Vier Ziele wurden grossmehrheitlich erreicht; es sind dies die Ziele zu den Rahmenbedingungen für die Wirtschaft insgesamt, zur Erwerbsbeteiligung, zur Aussenwirtschaftsstrategie und zur Landwirtschaftspolitik. Vier Ziele haben wir teilweise erreicht; es sind dies die Ziele zum Verhältnis der Schweiz zur EU, zur Rohstoffpolitik, zur Hochschulpolitik und zur Bildungspolitik. Lassen Sie mich ganz kurz vier der wesentlichsten Aspekte aus dem Berichtsjahr 2012 des damals noch EVD und heute WBF genannten Departementes erwähnen:

Zuerst zum BFI-Bereich: Die Zusammenführung von SBF und BBT ist grundsätzlich sehr gut erfolgt. Wir waren am 1. Januar 2013 voll einsatzfähig. Seither tun wir alles, um einen Mehrwert aus der Zusammenführung erwirken zu können. Ein erstes Mal ist dies sicherlich rund um das Sonderprogramm Energieforschung gelungen. Hier werden nämlich die Wirtschaft und das Netzwerk unserer Bildungs- und Forschungsinstitutionen systematisch zusammengeführt und auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtet; dies letztlich mit der Zielsetzung, die Energiestrategie 2050 zu ermöglichen und gleichzeitig - und das scheint mir ausserordentlich wichtig zu sein - die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft aufrechtzuerhalten.

Noch ein paar Bemerkungen zu anstehenden Geschäften: Der Nationalrat hat die EU-Forschungsbotschaft Horizon 2020 inklusive Euratom-Programm als Erstrat gutgeheissen. Ich bedanke mich dafür. Diese Beteiligung ab 2014 ist für unseren Forschungs- und letztlich auch für unseren Arbeitsmarkt entscheidend. Der Ständerat hat gestern die EU-Bildungsbotschaft einstimmig gutgeheissen; hier geht es um die Förderung der Mobilität und damit auch um das [PAGE 1051] Heranbilden von Persönlichkeiten. Auch das ist ein ganz wichtiger Aspekt für unsere Zukunft.

Wir werden in den kommenden Monaten, in der Herbstsession, das Weiterbildungsgesetz miteinander behandeln. Der Bundesrat wird in Kürze die Botschaft zur Stipendien-Initiative, inklusive eines indirekten Gegenvorschlages, verabschieden. Dann hat die Thematik Fachkräftemangel eine ganz hohe Bedeutung, und das vor allem in den Mint-Bereichen. Auch die Frauen wollen wir zusätzlich für den Arbeitsmarkt gewinnen. Die älteren Fachkräfte, die länger im Berufsprozess bleiben sollen, sind ebenfalls angesprochen.

Im Kontext des BFI noch zwei Bemerkungen, die die internationale Zusammenarbeit betreffen: Im Jahr 2014 wird die Schweiz den Vorsitz von Eureka übernehmen; das ist ein europäisches Forschungs- und Entwicklungsprogramm. Die Zielsetzung muss natürlich sein, dass wir auch auf diesem Wege die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, unserer Unternehmungen, aber damit auch diejenige der europäischen Wirtschaft befördern. In den Jahren 2012 bis 2015 haben wir zusammen mit Luxemburg das Kopräsidium der ESA inne. Hier sind uns Chancen geboten, unsere Kompetenzen in der Raumfahrttechnologie international voranzubringen.

Ich komme nun zum zweiten wichtigen Thema meines Departementes aus dem Jahre 2012, zur Agrarpolitik 2014-2017: Die Kernelemente, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte, wurden übernommen. Übernommen wurden insbesondere die Verbesserungen der Wirksamkeit und Effizienz der Direktzahlungen, die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, damit die Land- und Ernährungswirtschaft die Marktpotenziale optimal nutzen kann, und die Stärkung der Zusammenarbeit über die gesamte Wertschöpfungskette. Momentan läuft die Anhörung zu 16 Verordnungen; diese dauert noch bis zum 28. Juni 2013. Das Verordnungspaket soll wie geplant per 1. Januar 2014 in Kraft treten. Offen ist, ob das Referendum zustande kommt. Falls dem so wäre, wäre der frühestmögliche Abstimmungstermin Ende November dieses Jahres. Die Inkraftsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 auf den 1. Januar 2014 wäre somit immer noch möglich.

Lassen Sie mich drei Bemerkungen an die Referendumsbefürworter machen:

1. 85 Prozent der Direktzahlungen, also 2,5 Milliarden Franken pro Jahr, entfallen auf die Instrumente, die die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln als Grundlage haben. Der ökologische Leistungsnachweis als Grundvoraussetzung gilt wie bisher und wird nicht verschärft.

2. Die Mittel für die Biodiversität werden vorab zur Erhöhung der botanischen Qualität und zur Vernetzung bestehender Biodiversitätsflächen eingesetzt, ganz nach der Devise "Qualität vor Quantität".

3. Die Entwicklung der letzten zwanzig Jahre zeigt uns, dass Fortschritte bei der Produktion und der Ökologie gleichzeitig möglich sind. Trotz tieferer Preise und der Fortschritte bei der Ökologie produzieren die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte heute mehr Kalorien als je zuvor. Das ist auch die Ambition für die kommenden vier Jahre.

Fazit: Mit der Agrarpolitik 2014-2017 werden die Verfassungsziele einer multifunktionalen Landwirtschaft gleichmässig angestrebt. Es besteht ein Gleichgewicht zwischen Produktion und Ökologie. Fortschritte bei der Ökologie gehen nicht auf Kosten der Produktion.

Damit bin ich bei den Freihandelsabkommen angelangt. Sie wissen, dass unsere Aussenwirtschaftsstrategie auf drei Pfeilern basiert, nämlich auf der WTO, auf den bilateralen Freihandelsabkommen und auf den Investitionsschutzabkommen. Das wichtigste neue bilaterale Freihandelsabkommen wurde eben angesprochen, nämlich dasjenige mit China. Es wird, das ist zwischenzeitlich offiziell, am 6. Juli 2013 in Peking unterschrieben werden können. Ich bin sehr zufrieden mit dem Resultat: Erstens ist es ein umfassendes Abkommen. Zweitens ist es tatsächlich so, dass wir im Landwirtschaftsbereich innerhalb der WTO-Kontingente bleiben konnten und dass wir im sensiblen Bereich nicht Konzessionen machen mussten; im Industriebereich werden 93 Prozent der Volumina in Richtung China ganz oder teilweise von Zöllen entlastet, sofort oder über eine zeitliche Staffelung. Ganz wichtig ist, dass in diesem Freihandelsabkommen vor allem auch Fortschritte erzielt werden konnten, was die Rechtssicherheit anbetrifft. Last, but not least sei auch meinerseits herausgestrichen, dass die kritischen Themenbereiche wie Nachhaltigkeit und Menschenrechte - basierend auf Uno-Standards - aufgenommen wurden. Die sozialen Fragen wurden in einem Parallelabkommen und die ökologischen Fragen in einem separaten Kapitel behandelt.

Der Bundesrat treibt also die Freihandelspolitik voran. Wir haben die Möglichkeit, in den nächsten Tagen die Freihandelsabkommen mit Bosnien-Herzegowina, Costa Rica und Panama zu unterzeichnen. Mit Indien verhandeln wir weiterhin intensiv, und wir streben in den kommenden Monaten insbesondere den Vertragsabschluss mit der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan an. Dann stehen auf der Agenda Freihandelsabkommen im Efta-Kontext mit Vietnam und Indonesien.

Sehr geehrter Herr Nationalrat Caroni, Sie haben mir den Hinweis gegeben, dass die Freihandelsdiskussion zwischen der Europäischen Union und den USA für uns von ausserordentlicher Wichtigkeit sei. Seien Sie versichert, dass wir diese Entwicklung haargenau verfolgen und alles dafür tun werden, damit wir zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Form mit Diskriminierungsnachteilen zu rechnen haben.

Zur letzten Thematik, zu den flankierenden Massnahmen: Es wurde gesagt, dass wir sie im Jahr 2013 verschärft haben. Wir haben Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbstständigkeit und bei Verstössen von Schweizer Arbeitgebern gegen Normalarbeitsverträge formuliert. Am 15. Juli treten noch die neuen Vorschriften rund um die Solidarhaftung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe in Kraft. Ab sofort muss es darum gehen, dass wir den Vollzug verbessern. Das habe ich in der GPK auch ausführlich erklärt. Es gibt laufende Verbesserungen, es gibt zusätzliche Kontrollen, wir machen Fortschritte, aber es gibt auch noch einen gewissen Nachholbedarf. Die kantonalen tripartiten Kommissionen sind verstärkt worden, und insbesondere im Kanton Tessin hat das WBF einen finanziellen Beitrag für vermehrte Kontrollen geleistet. Ab diesem Jahr führt das Seco auch Audits bei den Vollzugsorganen durch, und somit können die Vollzugsbehörden vor Ort konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung des Vollzugs aufzeigen.

Wir arbeiten an der Fachkräfteinitiative, an der Wohnungspolitik, an Verbesserungen des Gesetzesvollzugs sowie an möglichen Gesetzes- und Verordnungsrevisionen, und zwar auch im Kontext der Schwarzarbeit.

Das ist in aller Kürze die Zusammenfassung der Tätigkeit des WBF bzw. EVD im Jahr 2012.