Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-18
Wortprotokoll
Schauen Sie, es ist nicht massgeblich, wo die Bank domiziliert ist, sondern es ist wesentlich, mit wem sie Geschäfte gemacht hat. Hat eine Schweizer Bank beispielsweise nach 2009 hier in der Schweiz Kundenstämme der UBS übernommen - und es gibt leider solche Banken, ich habe das auch nicht für möglich gehalten -, dann fällt sie unter dieses Gesetz, auch wenn sich ihre Mitarbeiter nie in die USA begeben haben. Wenn eine Schweizer Bank nie eine solche Kundenbetreuung gemacht hat, fällt sie nicht unter dieses Gesetz. Die Frage ist: Welches waren die Geschäfte? Es hilft nicht viel, wenn man von der Schweiz aus Geschäfte macht, die in den betroffenen ausländischen Staaten klarerweise nicht zulässig sind.
Und jetzt noch zu Ihrer Frage in Bezug auf die Finma: Die Finma - und auch schon die Eidgenössische Bankenkommission - hat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass Geschäfte nur im Rahmen des schweizerischen Rechts und unter Einhaltung des ausländischen Rechts möglich sind. Das wissen die Verantwortlichen der Banken auch.