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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-18

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat sich in diesem Bereich der Mehrwertsteuerreform immer für eine einfache Lösung eingesetzt; er hat sich immer für einen Einheitssatz und für wenige Ausnahmen eingesetzt. Wir haben dann im Dezember 2011 von Ihrem Rat den Auftrag erhalten, Ihnen eine Vorlage mit zwei Mehrwertsteuersätzen [PAGE 1057] und einer bestimmten Anzahl von Ausnahmen vorzulegen oder, konkret gesagt, statt wie heute drei Mehrwertsteuersätze und 29 Ausnahmen zwei Mehrwertsteuersätze mit "nur" 26 Ausnahmen. Das ist also nicht wirklich eine Vereinfachung.

Der Bundesrat hat Ihnen im Januar 2013 eine Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer mit einem Zweisatzmodell vorgelegt, mit einer Minimal- und einer Maximalvariante. Wir haben dort auch darauf hingewiesen, dass es mit einem solchen Modell unseres Erachtens zu Verschiebungen kommt, die sozial gesehen eigentlich nicht richtig sind: Haushalte mit Kindern und Rentnerhaushalte würden im Durchschnitt mehr belastet als andere Haushalte, und zwar einfach darum, weil sie weniger gastgewerbliche und Beherbergungsleistungen beziehen, aber viel mehr Auslagen im Bereich Nahrungs- und Arzneimittel haben. Von daher gibt es hier eine Verschiebung. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass an sich der Einheitssatz mit wenigen Ausnahmen der richtige Weg wäre.

Ich kann Ihnen sagen, dass wir ursprünglich - mit Ausnahme verschiedener Artikel - die Vorlage zum Zweisatzmodell behandeln wollten. Wir haben gesagt, dass wir eigentlich nicht das Zweisatzmodell, sondern - gestützt auf von Ihnen angenommene Vorstösse und auf Untersuchungen - verschiedene Anpassungen in den Bereichen Praxisnachvollzug und Mehrwertsteuer-Konsultativgremium brauchen; dazu kommen dann Anliegen der parlamentarischen Initiativen Triponez und Frick.

Ich kann Ihnen sagen: Der Bundesrat ist auch mit Nichteintreten auf die Vorlage zum Zweisatzmodell einverstanden: An diesem Zweisatzmodell hängen wir wirklich nicht! Nichteintreten lässt sich mit der Kommissionsmotion 13.3362, "Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes", verbinden; letztendlich führt das zum selben Ergebnis. Wichtig ist, dass wir dort, wo es nötig ist, die Möglichkeit haben, das Mehrwertsteuergesetz anzupassen. Das betrifft, ich habe es gesagt, den Praxisnachvollzug und die genannten parlamentarischen Initiativen. Auch dort, wo es um den Vorschlag zur Lösung des vor allem in Grenzgebieten auftretenden Problems der Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten von inländischem Gewerbe geht, brauchen wir eine Anpassung.

Wir sind also einverstanden mit Nichteintreten auf die Vorlage, mit der Annahme der Kommissionsmotion und der Umsetzung der entsprechenden Anliegen.

[VS]