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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2013-06-18

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-18

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Die Mehrwertsteuerreform hat mit den immer neuen Versuchen, die Mehrwertsteuer zu vereinfachen und die Zahl der Sätze zu reduzieren, eine lange Geschichte. Aber es ist ganz klar: Jeder dieser Versuche oder jedes dieser Vorhaben führt dazu, dass an einem Ort mehr belastet wird, wenn an einem anderen Ort entlastet wird. Deshalb hat sich die SP schon immer gegen einen Einheitssatz gewehrt, weil auch da dann Leute mit kleineren Einkommen, die zum Beispiel mehr von ihrem Einkommen für Grundnahrungsmittel ausgeben, stärker belastet würden.

Bei der Vorlage 6 ist es nun genau so, wie es schon bei früheren Vorlagen war. Wir haben den Vorschlag eines Zweisatzmodells, das heisst, man will den Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen aufheben und das Gastgewerbe und die Beherbergung dem reduzierten Satz unterstellen. Gleichzeitig würde ein Grossteil der Steuerausnahmen beibehalten. Das heisst mit anderen Worten, dass die administrativen Entlastungen, die man sich wünscht, damit sicher nicht eintreten würden.

Entscheidend ist aber auch, dass diese Vorlage zu Steuerausfällen von 780 bis 810 Millionen Franken im Jahr führen würde, und deshalb hat der Bundesrat zwei Varianten vorgeschlagen, wie das ertragsneutral umzusetzen sei. Beide Varianten sind für die SP keine Lösung. Bei der Minimalvariante würden Nahrungsmittel und Arzneimittel teurer. Auch würde der Mehrwertsteuersatz für Postdienstleistungen, Kultur, Sport, Unterhaltung, Bildungswesen von heute 2,5 auf 8 Prozent ansteigen. Bei der Maximalvariante wäre der Anstieg auf 3,8 Prozent in den einzelnen Bereichen weniger hoch. Die Gastronomie würde entlastet, die Beherbergungen blieben auf dem heutigen Satz.

Es gibt keinerlei Anlass dafür, dass im Interesse einer einzelnen Branche, hier konkret des Gastgewerbes, die tieferen Einkommen, die einen überdurchschnittlichen Verbrauch von Gütern mit einem reduzierten Satz haben, stärker belastet werden. Das wird sich nicht nur ökonomisch nicht auszahlen, sondern es widerspricht auch ganz klar dem Grundgedanken des reduzierten Mehrwertsteuersatzes, der nämlich verlangt, dass die reinen Konsumbedürfnisse steuerlich weniger belastet werden. Dieser Grundgedanke des reduzierten Satzes würde für eine Branchenlösung missbraucht. Es ist auch absolut unsinnig, dass zum Beispiel in der Minimalvariante dann auch noch die Arzneimittel stärker belastet würden. Das würde dann sogar noch zu einem Anstieg der Krankenkassenprämien führen.

Die SP lehnt diese Vorlage ab. Es gibt bei dieser Vorlage keinen Nutzen, es gibt aber viele Nachteile. Vor allem findet eine Umverteilung im Umfang von rund 800 Millionen Franken statt; diese müsste stärker von den kleinen und mittleren Einkommen getragen werden, die höheren Einkommen würden profitieren. Diese Umverteilung lehnen wir dezidiert ab. Deshalb wollen wir auf die Vorlage nicht eintreten.

Einverstanden sind wir mit der Kommissionsmotion, die verlangt, dass die unbestrittenen Teile der Vorlage nun in einer Minirevision des Mehrwertsteuergesetzes umgesetzt werden.

Was die Initiative von Gastrosuisse betrifft, bei der es um die Frage geht, wie Take-away-Betriebe künftig besteuert werden sollen, werden wir uns dann bei diesem Geschäft entsprechend äussern. Hier sind Vorschläge auf dem Tisch, und hier werden wir einen Weg finden.

Wir bitten Sie deshalb, nicht einzutreten, diese Vorlage jetzt wirklich zu beerdigen und damit die ganzen Diskussionen um Einheitssatz- und Zweisatzmodelle, die zulasten der kleinen Leute gehen, zu beenden.