Hutter Markus · Nationalrat · 2011-12-13
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-13
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Rossini verlangt vom Bund, rechtliche Bestimmungen zu erlassen, damit in Zukunft Sicherheitsdienste von Bergbahnunternehmen in Skigebieten Personen büssen können, die gegen die Sicherheitsregeln bei Lawinengefahr verstossen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Die Gründe, welche die Mehrheit der Kommission zur Ablehnung dieser Initiative bewegt haben, sind die folgenden:
Die Festlegung und Durchsetzung von Sicherheitsregeln auf Skipisten inklusive der Festlegung ihrer Rechtsverbindlichkeit fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Bei einer Annahme der Initiative würde ihre Umsetzung die Kompetenzen von Bund und Kantonen im Bereich der Skipistenbenützung grundlegend und massiv verschieben.
Die Einführung eines Bundesverkehrsrechtes auf Skipisten würde vorgängig eine entsprechende Verankerung dieser neuen Bundeskompetenz in der Verfassung bedingen. Eine weitere verfassungsrechtliche Frage würde sich zudem stellen, wenn allenfalls private Sicherheitsdienste die Befugnis erhalten sollten, Bussen zu verhängen. Damit würde das [PAGE 2065] staatliche Gewaltmonopol ein Stück weit aufgegeben. Es ist zudem daran zu erinnern, dass bereits heute im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz Bestimmungen bestehen, die es erlauben, Skifahrer und Snowboarder zur Rechenschaft zu ziehen, wenn Dritte, namentlich auch Rettungskräfte, gefährdet oder gar verletzt werden.
Weiter regelt Artikel 60 der Verordnung über die Personenbeförderung, unter welchen Voraussetzungen eine Person vom Transport zur Ausübung einer Sportart ausgeschlossen werden kann. So können Personen, die z. B. einen lawinengefährdeten oder gesperrten Hang befahren haben, von der erneuten Beförderung ausgeschlossen werden, oder es kann ihnen das Abonnement entzogen werden. Daneben gibt es für die Beurteilung von Haftpflichtfragen Bestimmungen im Obligationenrecht.
Schliesslich wird mit dem Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr eine Transportpolizei geschaffen. Diese Rechtsgrundlage können Seilbahnunternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie es als sinnvoll und notwendig erachten.
Die Kommission sieht deshalb keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Sie erachtet die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen als genügend; allenfalls müssten diese noch konsequenter und besser angewandt werden. Das ist allerdings eine Frage der Umsetzung und nicht der Gesetzgebung.
Ich ersuche Sie deshalb um Zustimmung zum Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission und darum, dieser Initiative keine Folge zu geben.