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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-12-13

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-13

Wortprotokoll

Das Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites) ist 1975 für die Schweiz in Kraft getreten. Das Übereinkommen soll der Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten dienen, die durch Handel von Ausrottung bedroht oder gefährdet sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Handel mit solchen Exemplaren - also mit Tieren und Pflanzen, die bedroht sind - einzuschränken und zu kontrollieren. Die Bundesversammlung hat den Bundesrat zum Erlass der entsprechenden Ausführungsbestimmungen ermächtigt. Die Umsetzung erfolgt durch die Artenschutzverordnung.

In den letzten Jahren ist allerdings die Praxis zum Gesetzmässigkeitsprinzip strenger geworden. Entsprechend wurde auch die Verordnungskompetenz in der neuen Bundesverfassung eingeschränkt. Entsprechend ist die Forderung aufgekommen, dass diejenigen Teile der Artenschutzverordnung, die Eingriffe in grundrechtsgeschützte Positionen ermöglichen, in einem formellen Bundesgesetz und nicht nur in der Artenschutzverordnung geregelt werden sollen.

Das vorliegende Gesetz hat entsprechend das Ziel, die in der Artenschutzverordnung geregelten Kontrollmechanismen in einem formellen Bundesgesetz zu regeln. Materiell basiert der Gesetzentwurf auf der heute geltenden Artenschutzverordnung. Es soll also im Wesentlichen materiell keine Änderung erfolgen. Das Gesetz sieht insbesondere Melde- und Bewilligungsverfahren bei Ein-, Durch- und Ausfuhr von Exemplaren gefährdeter Arten vor. Ausserdem werden Ausnahmen definiert, und schliesslich wird die behördliche Kontrolle festgelegt. Die Details zum Kontrollverfahren erfolgen weiterhin in der Verordnung.

Die Kommission hat ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung beschlossen, auf die Vorlage einzutreten.

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