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Graf Maya · Nationalrat · 2011-12-13

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2011-12-13

Wortprotokoll

Artikel 31a wurde von der WBK neu eingefügt. Der neue Artikel soll die zeitlich befristete Finanzierung von Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen auf Bundesebene einheitlich regeln. Absatz 1 von Artikel 31 sieht vor, dass die Kantone die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Sie übertragen die Kosten meist vollständig und manchmal auch nur teilweise auf die Tierhalter. Die Praxis der Kantone ist also ganz unterschiedlich. Bei nationalen Programmen stösst dies bei Tierhaltern zunehmend auf Unverständnis. Daher hat die Kommission gehandelt.

Mit dem nun vorgeschlagenen neuen Artikel 31a wird im Tierseuchengesetz eine Rechtsgrundlage zur zeitlich befristeten Finanzierung von nationalen Programmen geschaffen. Die Finanzierung würde weiterhin durch die Tierhalter, die Kantone und - nach dem Antrag der Mehrheit der Kommission - auch durch den Bund erfolgen. Es geht also bei diesem Artikel 31a um eine Harmonisierung. Mit diesem neuen Artikel 31a kommt die Kommission zudem einem [PAGE 2053] Anliegen der Branche entgegen; eine solche Regelung wurde verschiedentlich auch in der Vernehmlassung gefordert.

Artikel 31a regelt nur die Beschaffung von Finanzmitteln für zeitlich befristete Präventionsprogramme, nicht aber den Einsatz dieser Mittel. Diese Frage wird nun mit dem Einzelantrag Bourgeois aufgeworfen. Leider konnte diese Frage in der Kommission nicht diskutiert werden, da dieser Antrag dort nicht vorlag.

Die Kommissionsmehrheit beantragt mit Absatz 3, dass neben Tierhaltern und Kantonen auch der Bund zur Finanzierung beizuziehen sei. Die Mehrheit will den Bund bei nationalen Programmen also ebenfalls mit einbeziehen. Sie fände es problematisch, dass der Bund zwar Massnahmen anordnen könnte, finanziell aber nicht selbst beteiligt wäre. Die Minderheit bei Absatz 3 will die Finanzierung durch die Tierhalter und die Kantone so belassen, wie sie bis heute war. Sie findet es systemfremd, hier plötzlich den Bund ins Spiel zu bringen.

Der Entscheid der Kommission war sehr knapp. Die Mehrheit kam mit 11 zu 11 Stimmen und mit dem Stichentscheid des Präsidenten zustande.