AB 129817
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-13
Wortprotokoll
Mit Artikel 53b soll ein neuer Artikel zur internationalen Zusammenarbeit im Tierseuchenbereich geschaffen werden.
Die Zunahme des internationalen Tier- und Warenverkehrs erfordert auch eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit der Veterinärbehörden. Tierseuchen machen an der Grenze nicht halt, das haben wir heute Morgen mehrfach gesagt. Deshalb wird es häufiger zu Zusammenarbeitsvereinbarungen kommen müssen. Damit sich nicht jedes Mal das Parlament damit befassen muss, soll der Bundesrat mit Absatz 1 ermächtigt werden, in bestimmten fachtechnischen Bereichen entsprechende Zusammenarbeitsverträge selbstständig abzuschliessen. Es geht um Diagnostik, Ausbildung der Veterinärbehörden und Ähnliches. Die internationale Vernetzung wird in diesen Fachbereichen gerade angesichts von neu auftretenden Infektionskrankheiten immer wichtiger. In Absatz 1 wird also aufgezählt, welches die Gegenstände solcher Verträge sein können. Es handelt sich dabei ganz klar um eine abschliessende Aufzählung.
In Absatz 2 geht es um Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von veterinärrechtlichen Vorschriften für den Handel mit Tieren und Tierprodukten. Im bilateralen Landwirtschaftsabkommen anerkennen die Schweiz und die EU die Gleichwertigkeit der veterinärrechtlichen Vorschriften für den Handel mit Tieren und Produkten tierischer Herkunft. Es bestehen analoge Abkommen zwischen der EU und weiteren Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Mit dem neuen Absatz 2 soll der Bundesrat ermächtigt werden, mit diesen Staaten ebenfalls Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von veterinärrechtlichen Vorschriften abzuschliessen. Solche Abkommen können aber nur Regelungsgegenstände umfassen, wie sie das Veterinärabkommen zwischen der Schweiz und der EU vorsieht; sie dürfen keine weiter gehenden Bestimmungen enthalten.
Ich glaube wirklich, dass in diesen klar definierten Bereichen eine Übertragung der Vertragsabschlusskompetenzen an den Bundesrat sachgerecht ist. Deshalb bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.