Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2011-12-13
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-12-13
Wortprotokoll
Wir sind bei diesem Geschäft in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat. Wir haben jetzt eine recht komplizierte Situation, weil es verschiedene Differenzen zum Ständerat gibt und wir das Geschäft bereits wiederholt in unserem Rat hatten. So hat in der Herbstsession unsere WAK Nichteintreten auf dieses Geschäft beantragt. Unser Rat hat dann mit 88 zu 72 Stimmen dennoch Eintreten beschlossen und die Vorlage für die Detailberatung in die Kommission zurückgeschickt. Die WAK-NR beantragt nun unserem Rat, keine Änderungen an der Vorlage vorzunehmen. Da der Ständerat die Vorlage in der Gesamtabstimmung abgelehnt hat, bestehen Differenzen über die gesamte Vorlage. Weil die Vorlage aber nur aus einem einzigen Artikel besteht, zu dem die Kommission keinen Antrag stellt, gibt es in der Detailberatung lediglich eine Abstimmung zur Ausgabenbremse. Zusätzlich wird erneut eine Gesamtabstimmung durchgeführt, da eine Differenz über die gesamte Vorlage besteht und die Detailberatung analog zu einer Erstberatung vollständig durchgeführt wird. Wird nun die Vorlage 1 in der Gesamtabstimmung abgelehnt, ist sie erledigt, weil wir dann je eine Ablehnung in beiden Räten haben. Wird die Vorlage 1 in der Gesamtabstimmung angenommen, geht sie zurück an den Ständerat.
Wir beraten ja bei diesem Geschäft zwei Vorlagen. Zur Vorlage 2 ist zu sagen, dass unser Rat sie sistiert hat, weil die Ausgabenbremse in der Vorlage 1 anlässlich der ersten Beratung in unserem Rat nicht gelöst wurde. Die Finanzierung durch die Vorlage 2 macht ohne die Gesetzesänderung in der Vorlage 1 keinen Sinn. Wird bei der Vorlage 1 die Ausgabenbremse gelöst und wird die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen, dann wird die Vorlage 2 normal beraten. Das heisst, es gibt eine Abstimmung über Eintreten, eine Detailberatung, eine Gesamtabstimmung. Die Eintretensdebatte zur Vorlage 2 wurde aber bereits anlässlich der Sondersession im April 2011 zusammen mit der Eintretensdebatte zur Vorlage 1 durchgeführt. Es gibt daher zur Vorlage 2 keine Eintretensdebatte mehr, sondern der Rat schreitet dann zur Abstimmung über Eintreten auf die Vorlage 2. So weit zum Prozedere.
Noch ein paar kurze inhaltliche Angaben zur Vorlage: Der Viehexport ist ein wichtiges Instrument zur Erhaltung des einheimischen Nutz- und Schlachtviehmarktes. Besonders im Herbst, wenn zahlreiche Tiere von den Alpen zurückkehren, sind die Viehhalter auf den Viehexport angewiesen. Der Viehexport trägt dazu bei, dass die Viehpreise bei einer saisonalen Zunahme des Angebotes nicht zusammenbrechen. Die Möglichkeit des Viehexportes hilft mit, die Nutz- und Schlachtviehpreise stabiler zu halten. Davon kann jeder Landwirt profitieren.
Die Viehexportbeiträge des Bundes wurden mit der AP 2011 gestrichen. Damals wurde vor allem argumentiert, dass die Exportbeiträge nicht WTO-tauglich seien. Nun konnte die WTO-Doha-Runde nicht abgeschlossen werden. Dadurch ist eine Ungleichbehandlung gegenüber der EU entstanden. Wie es mit der Doha-Runde weitergeht, ist aus heutiger Sicht schwierig zu beurteilen. Jedenfalls ist es so, dass die EU weiterhin Ausfuhrbeihilfen für Vieh, welches in Drittstaaten exportiert wird, kennt. Die Schweiz ist gegenüber der EU ebenfalls ein Drittland. Wenn also Tiere aus einem EU-Staat in die Schweiz exportiert werden, gibt es dafür Ausfuhrbeihilfen. Wenn aber Tiere aus der Schweiz in die EU exportiert werden, gibt es dafür keine Exportbeiträge mehr. Das hat dazu geführt, dass 2009 mit den Viehexportbeiträgen rund 5800 Tiere exportiert werden konnten, dass aber 2010 ohne Viehexportbeiträge nur noch gut 500 Tiere exportiert wurden. Im Jahr 2011 hat sich dieser Trend fortgesetzt. Man sieht also ganz deutlich, dass wir auf diese Viehexportbeiträge angewiesen sind und dass der Viehexport ohne diese Beiträge regelrecht eingebrochen ist.
Der vorliegende Vorschlag für die Wiedereinführung der Exportbeiträge ist auch sehr moderat und massvoll ausgefallen. Es sind darin keine zusätzlichen Mittel vorgesehen. Sie sollen innerhalb des Landwirtschaftsbudgets von den Direktzahlungen zu den Marktstützungen umgelagert werden. Bei der Umlagerung handelt es sich um 4 Millionen Franken pro Jahr. Es ist also ein sehr bescheidener Betrag. Es ist aber ein Betrag, der am Markt bedeutende positive Auswirkungen haben kann. Die Beiträge müssen auch nicht in der gleichen Höhe ausgerichtet werden wie bisher; die Marktlage und die Konkurrenzsituation lassen es in Zukunft zu, dass die Beiträge pro Tier etwas tiefer angesetzt werden können. Sie würden etwa bei 60 Prozent der früheren Beiträge liegen.
Die Vernehmlassung zur Wiedereinführung der Viehexportbeiträge fiel grossmehrheitlich positiv aus. Sechzehn Kantone stimmen der Wiedereinführung der Viehexportbeiträge zu, nur acht sind dagegen. Bei den betroffenen Organisationen ist die Zustimmung noch bedeutend deutlicher ausgefallen.
Aus all diesen Gründen beantragt eine knappe Kommissionsmehrheit dem Rat, der unveränderten Vorlage zuzustimmen.