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preparatory:AB 129833

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-15

Wortprotokoll

Auch ich möchte Ihnen den Antrag der Mehrheit ans Herz legen. Hier ist ja auch Artikel 3 nochmals angesprochen.

Erstens darf ich einfach noch einmal festhalten, dass die Definition dort eigentlich genau der Definition der Weltgesundheitsorganisation entspricht: "Klinische Studien" sind Studien, die prospektiv, zufällig zuteilend verschiedene Gruppen oder einzelne Individuen bezüglich bestimmter Interventionen vergleichen. Das ist die Essenz, das ist mit einer "klinischen Studie" gemeint.

Zweitens ist es vielleicht eine kleine nomenklatorische Unschönheit, dass wir hier von "klinischen Studien" sprechen. Ich habe erst später entdeckt, dass das Heilmittelgesetz in den Artikeln 53 und 54 von "klinischen Versuchen" spricht, dabei aber das Gleiche meint. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn bei der Bearbeitung der Differenzen diese Nomenklatur klinische Studien/klinische Versuche, die das Gleiche meint, noch einmal überprüft wird, damit im HMG und hier im Forschungsgesetz über das Gleiche gesprochen wird.

Drittens entspricht die Registrierung klinischer Studien - wie der Präsident der Kommission gesagt hat, geht es hier ja um eine Pflicht - dem internationalen Standard. Darüber hinauszugehen, wie es die Minderheit möchte, scheint mir nicht richtig; da besteht ein Bürokratisierungsrisiko. Es gibt verschiedene selektive, freiwillige Register; aber es ist etwas anderes, wenn sich die Sozialwissenschaften oder die interessierten Forscherinnen und Forscher zusammentun und sich dann austauschen. Wenn man aber sämtliche Forschungsprojekte hier einschliesst - in Ergänzung der Ausführungen des Präsidenten betrifft das auch die universitäre Forschung; in meinem Institut haben wir hier eine gewisse Erfahrung -, ist das ein grosser Aufwand. Es ist nämlich nicht mit der Registrierung getan: Es braucht ein Updating, es braucht Zugangsspielregeln, es braucht einen ganzen Apparat - ein Aufwand, der die Forschenden von anderen Dingen ablenkt, der eben ein Pflichtaufwand ist, der ungebührlich Ressourcen bindet. Ich bin überzeugt, dass auch der Personaletat, der hier in der Botschaft ausgewiesen wird, für ein solch grosses Register nicht genügt.

Ich glaube also wirklich, dass es im Moment richtig ist, diese Pflicht auf die klinischen Studien zu begrenzen - das ist internationaler Standard - und das andere der Forschergemeinde, der Community, zu überlassen; dort gibt es solche freiwillige Register, die dann auch gepflegt werden. Diese Gesamtaufgabe aber jetzt für obligatorisch zu erklären, das ist, glaube ich, nicht zweckdienlich und hilft der Forschung nicht weiter.

Ich bitte Sie deshalb, bei der Mehrheit zu bleiben.