Maissen Theo · Ständerat · 2011-06-15
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15
Wortprotokoll
In Absatz 2 hat der Nationalrat bezüglich Fristen eine Ergänzung vorgenommen: Die Bewilligung hat nach Auffassung des Nationalrates "innert zwei Monaten nach Einreichung des Gesuchs vorzuliegen. Der Bundesrat kann kürzere, risikoadaptierte Obergrenzen für Bearbeitungszeiten festlegen."
Wir beantragen, nicht dem Nationalrat zu folgen, sondern dem Bundesrat, und zwar aus folgenden Überlegungen: Es ist zwar richtig, dass wir für solche Bewilligungsverfahren möglichst kurze Zeiten haben sollten, aber wir müssen sehen, dass es sich natürlich um sehr komplexe Fragestellungen handeln kann, und dann könnte eine Frist von zwei Monaten zu kurz sein.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf verweisen, dass der Bundesrat gemäss Artikel 63a ja die Möglichkeit hat, in Ausführungsvorschriften die ganzen Verfahren zu regeln. Wenn es hier um Vorschriften bezüglich Fristen geht, ist es unseres Erachtens besser, wenn der Bundesrat diese Fristen dann allenfalls in diesen Ausführungsvorschriften regelt.