Fetz Anita · Ständerat · 2011-06-15
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-15
Wortprotokoll
Ohne Forschung gibt es keinen Fortschritt in der Behandlung von Krankheiten. Dennoch darf nicht jede Forschung unkritisch erlaubt sein. Wir haben aus den negativen Fällen in der Geschichte zu lernen.
Der vorliegende Gesetzentwurf basiert auf Artikel 118b der Bundesverfassung, der in der Volksabstimmung vom März des vergangenen Jahres mit grossem Mehr angenommen worden ist. Dieser verpflichtet den Bund, Vorschriften zu erlassen, damit in der Forschung am Menschen sowohl seine Würde wie seine Persönlichkeit gewahrt werden. Die bundesrätliche Vorlage hat den ethischen Grundkonflikt zwischen Forschungsfreiheit einerseits und der Würde des Menschen andererseits sehr gut gelöst, sodass wir in der Kommission nur wenige Änderungen am Entwurf vornehmen mussten. Angesichts des rasanten Tempos der Forschung in Biologie und Medizin ist es sehr wichtig, dass dieses Gesetz in hohem Tempo entwickelt worden ist. Der Dank dafür, dass dem so ist und dass das Gesetz auch so gut ist, geht vor allem an die zuständige Verwaltung und selbstverständlich auch an den zuständigen Bundesrat.
Das Gesetz regelt neu die Forschung am Menschen landesweit einheitlich, und das ist eine grosse Vereinfachung. Wichtig dafür ist vor allem auch das Konzept der Leitkommission für multizentristische klinische Studien. Das heisst, die ethische Überprüfung wird wesentlich wirkungsvoller sein, als sie es heute ist, denn heute ist es so, dass mehrere kantonale Ethikkommissionen zum Teil das gleiche Projekt beurteilen müssen, weil es über mehrere Kliniken verteilt ist. Von zentraler Bedeutung sind aus meiner Sicht auch die Regelungen zum Schutz der nichturteilsfähigen Menschen, zur Information und zur Einwilligung der Betroffenen sowie zur Entschädigung bei der Teilnahme an Forschungsprojekten. Die Entschädigung darf nur gering sein, damit kein zu grosser Anreiz entsteht.
Zusätzlich haben wir als Kommission in der Beratung die Einrichtung von Ombudsstellen zur Beratung von Betroffenen aufgenommen; mir scheint das sehr wichtig. Angesichts der immer komplexer werdenden Forschungsanforderungen ist es vor allem auch für Angehörige wichtig, dass sie eine Stelle haben, die sie über ihre Rechte und allfällige Gefahren neutral informiert.
Alles in allem, meine ich, ist die Balance zwischen dem Schutz der Menschenwürde und der Forschungsfreiheit, die für unsere forschende Industrie wichtig ist, gut gelungen. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen Eintreten auf das Geschäft.