Bieri Peter · Ständerat · 2011-09-14
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-09-14
Wortprotokoll
Ich kann die Ausführungen noch etwas ergänzen und erweitern. Zuerst einmal zur Interessenbindung, die es offenzulegen gilt: Herr Amstutz ist Präsident der Astag, ich bin Präsident des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr (Litra).
Die Güterverkehrsverlagerung ist kein Wunschgedanke, sondern ein Verfassungsauftrag. Wir haben im Verlauf der Legislatur das Güterverkehrsverlagerungsgesetz beschlossen, mit den dafür notwendigen Vierjahres-Rahmenkrediten. In diesem Budgetjahr sind dazu 180 Millionen Franken eingestellt worden; das sind 50 Millionen Franken weniger als im vergangenen Jahr. Wenn jetzt der Betrag von 28,5 Millionen Franken dazukommt, dann ist das wieder eine Erhöhung; der Kommissionspräsident hat es begründet, und es ist auch so in der Botschaft nachzulesen. [PAGE 803]
Es wurde argumentiert, es handle sich hier um eine Quersubventionierung der SBB mit Bundesgeldern. Man muss das SBB-Gesetz verstehen; die SBB sind eine Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts, und sie haben einen Leistungsauftrag, den sie zu erfüllen haben. Wenn die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen, dann muss dieser Auftrag auch aus der Verantwortung des Bundes heraus wieder korrekt formuliert werden können. Diese Kredite betreffen nicht nur die SBB und die BLS. Gemäss der Botschaft sind es dreissig Operateure, die nach einer Ausschreibung diese Aufträge erhalten. Für die ungedeckten Kosten beim unbegleiteten kombinierten Verkehr und bei der Rola erhalten sie einen Ausgleich.
Was passiert, wenn wir hier die Sache schlittern lassen? Dann geht der Güterverkehr, der verfassungsmässig auf die Schiene sollte, auf die Strasse. Sie bringen den Verkehr, der von der Schiene auf die Strasse verlagert worden ist, nicht mehr zurück. Die entsprechenden Industrieunternehmen stellen sich nämlich um. Es ist schwierig, diesen Verkehr bei anderen Bedingungen zurück auf die Schiene zu holen.
In diesem Sinne hat diese Sicherung der Verkehrsverlagerung nicht nur eine kurzfristige Wirkung, sondern sie bildet auch für die Wirtschaft eine langfristige, sichere Massnahme. Mit dem Betrag von 28,5 Millionen Franken ist gewährleistet, dass der Verkehr nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft effektiv verlagert wird und damit unser Verfassungsauftrag erfüllt werden kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.