Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21
Wortprotokoll
Zunächst herzlichen Dank den beiden Berichterstattern für die umfassende Kommentierung des bundesrätlichen Entwurfes und der [PAGE 887] Arbeiten in der Kommission. Ich danke Ihnen auch für die gute Aufnahme des Gesetzes. Es ist während dieser Eintretensdebatte mehrmals die Zahl von 600 Strassenverkehrstoten pro Jahr genannt worden. Es ist auch mehrmals erwähnt worden, wie viele Verletzte es im Strassenverkehr gibt: Täglich sind es 82 Verletzte auf unseren Strassen.
Nicht ganz nachvollziehen kann ich Bemerkungen, wonach wir uns jetzt doch nicht allzu sehr auf den Strassenverkehr konzentrieren sollten. Es sei doch so, dass es auch anderswo Tote und Verletzte gebe, beispielsweise im Luftbereich und im Schienenbereich. Ich kann dem in zweierlei Hinsicht nicht zustimmen. Wenn ein Flugzeug abstürzt - ich denke z. B. an den Flug SR 111, wo es 220 Tote gegeben hat, oder ich denke an die Crossair, wo es 11 Tote gegeben hat -, dann herrscht da erstens einmal Staatstrauer, ein Bundesrat geht an die Beerdigung, Kondolenzschreiben von allen Staatspräsidenten und Verkehrsministern werden ausgetauscht, und zweitens wird ein solcher Unfall minutiös untersucht. Es sind für die Rekonstruktion der abgestürzten Swissair-Maschine viele Millionen Dollar ausgegeben worden. Wir kennen bis heute die genaue Ursache nicht, aber alle diese Investitionen werden gemacht, um alle Flugzeuge entsprechend umrüsten zu können, wenn man den Fehler herausfindet.
Es gibt eine grosse Kultur im Umgang mit Fehlern, gerade im Flugverkehr, aber auch im Schienenverkehr. Jeder Vorfall - auch wenn es nur ein Beinaheunfall ist - muss gemeldet werden. Zum Teil wird den Piloten zugesichert, dass sie nicht bestraft werden, damit sie ermuntert werden, auch eigene Fehler zu nennen. Es wird ausgewertet, und jede Erkenntnis wird sofort global bei allen Fluggesellschaften umgesetzt. Dies alles, damit es ja nicht zu einem weiteren Unfall kommt. Eine gleiche Kultur gibt es bei der Schiene, also bei den Eisenbahnen.
Dann fragt man sich manchmal: Warum nimmt denn unsere Gesellschaft 600 Tote im Strassenverkehr einfach so hin, und warum kann man dann noch sagen, es gehe um die Kriminalisierung der Lenker? Ist es, weil das Recht auf individuelle Mobilität uns die Sinne verblendet und wir denken, wir wollen hier nicht eingeschränkt werden? Ich weiss es nicht.
Oder ist es, weil jeder das Gefühl hat, wenn er selbst am Steuer eines Automobils sei, dann habe er die Sache eigentlich im Griff und könne vermeiden, dass es zu einem Unfall kommt? Wie dem auch immer sei: Wir können diese Zahl von 600 Toten nicht einfach hinnehmen, sondern es ist unsere Verpflichtung, als Gesetzgeber dahingehend zu wirken, dass wir diesen Umstand vermeiden können.
Jetzt hat die Automobiltechnik in der Tat viele Fortschritte gemacht: Stichwort Sicherheitsgurten. Über diese gab es auch eine Abstimmung, es gab wilde Kämpfe. Man sagte, man wolle einem die Freiheit nehmen, ohne Sicherheitsgurten herumfahren zu können. Aber schauen Sie, was es gebracht hat, dass wir das Obligatorium eingeführt haben!
Die Lenksäulen wurden zweigeteilt - oder so konstruiert -, damit der Fahrzeuglenker bei Frontalkollisionen geschützt bleibt. Es gibt Leitplanken auf der Autobahn, die schon sehr viele Menschenleben gerettet haben. Aber das sind halt alles Massnahmen zugunsten der Automobilistinnen und Automobilisten. Zum Glück wurden sie eingeführt, zum Glück gehen diese Untersuchungen und geht dieser Technologiefortschritt weiter.
Aber: Unberechenbar bleibt der Mensch. Wie bringen wir nun den Menschen dazu, sich so zu verhalten, dass die Sicherheit optimiert wird?
Wir können zwei Hauptursachen des Fehlverhaltens der Menschen beobachten: dass sie zu schnell fahren und dass sie unter Alkoholeinfluss fahren. Deswegen wollen wir die Neulenker angehen, wir wollen die Wiederholungstäter angehen, und wir wollen die Fahrunfähigkeit angehen - wie immer sie verursacht wird, ob durch Drogen, durch Übermüdung oder durch Alkohol. In all diesen Punkten wird der Bundesrat an seiner Fassung festhalten. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Was die 0,5 Promille angeht, so viel vorweg: Wenn wissenschaftlich erwiesen ist, dass ab 0,5 Promille die Fahrunfähigkeit extrem zunimmt, dann ist es eine Aufgabe der Exekutive, diese Erkenntnis umzusetzen. Das ist nicht eine politische Erkenntnis, die je nach parteipolitischer Zusammensetzung eines Parlamentes das eine Mal bei 0,5 und das andere Mal bei 0,8 Promille angesiedelt werden kann. Deswegen wird der Bundesrat hier bei seinem Entwurf bleiben wollen.