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Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-09-14

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-14

Wortprotokoll

Zur Ausgangslage: In der Botschaft vom 31. August 2011 stellt der Bundesrat fest, dass der Franken gegenüber Euro und Dollar innerhalb von anderthalb Jahren um 20 bis 30 Prozent gestiegen ist. Am 10. August 2011 erreichte der Schweizerfranken mit Fr. 1.03 pro Euro beinahe Parität mit dem Euro, und 72 Rappen für einen US-Dollar war ein Allzeithoch. Das war ein eigentlicher Schock, denn die Kaufkraftparität liegt zum Beispiel für den Euro bei etwa Fr. 1.35 oder vielleicht ein bisschen darüber. Unser Problem liegt also nicht direkt bei uns, sondern in der Schuldensituation des Euro-Raumes und der USA.

Wir haben uns mit Rechnungsüberschüssen und einer Arbeitslosenquote von unter 3 Prozent in den letzten Jahren um Längen von der Situation abgehoben, die in diesen Wirtschaftsräumen herrscht. Deswegen hebt sich unser Franken nun wertmässig ebenfalls völlig ab. Das stellt für unsere Export- und Tourismuswirtschaft zunehmend direkt ein teilweise gewaltiges Problem dar und indirekt auch für die Zulieferindustrie und für den Wettbewerb generell, also auch für die restliche, insbesondere für die produzierende Wirtschaft in diesem Land. Was besonders fatal ist: Je grösser die Wertschöpfung im Inland ist, was ja eigentlich positiv ist, desto grösser ist dieses Währungsproblem. Zusammengefasst könnte man sagen: Wir sind Opfer unseres eigenen Erfolges. Dank unserer finanziellen Disziplin der letzten Jahre, und das ist wieder positiv, sind wir immerhin handlungsfähig, und wir können über Massnahmen entscheiden, ohne damit rechnen zu müssen, dass wir alles, was wir allenfalls zusätzlich machen, mit Schulden finanzieren müssen.

Die Hauptrolle in der Wechselkursfrage hat die Schweizerische Nationalbank. Sie entscheidet unabhängig, das ist auch für die Glaubwürdigkeit unseres Systems ganz wichtig. Am 6. September, das war am Tag vor der Sitzung Ihrer Finanzkommission, hat die Nationalbank gehandelt und eine Untergrenze von Fr. 1.20 zum Euro festgelegt, welche mindestens bisher Bestand hatte. Wir - damit meine ich die Mitglieder der Finanzkommission, und ich nehme an und hoffe, Sie alle auch - stehen geschlossen hinter diesem Entscheid, auch wenn er nicht ohne Risiko ist.

Heute beschliessen wir, ob wir mit einem ersten Paket von kurzfristigen Massnahmen die Entscheide der Nationalbank gewissermassen flankieren und damit zeigen wollen, dass wir die Sorge vieler Arbeitnehmender und Unternehmen ernst nehmen und teilen. Wir beschliessen, ob wir gewillt sind, konkrete Massnahmen zu treffen, auch wenn wir wissen - das ist zuzugeben -, dass sie nicht alle schnell wirken, dass sie möglicherweise oder sogar vermutlich nicht alle zu 100 Prozent ihr Ziel erreichen und dass wir schon gar nicht alle Probleme damit lösen können. Wichtig ist - und das ist zu prüfen -, dass die Massnahmen nicht sogar Fehlwirkungen erzielen, also Wirkungen ins Gegenteil. Wir wollen auch keine Giesskanne, die ganze Bereiche begünstigt, also quasi allen ein bisschen etwas gibt, ob es im Einzelnen Währungsschäden gibt oder nicht.

Wir begrüssen das zweistufige Verfahren des Bundesrates mit dem vorliegenden, kurzfristigen ersten Paket und dann mit einem mittel- und längerfristigen zweiten Paket, welches für die Wintersession vorgesehen ist. Das jetzt vorliegende erste Paket des Bundesrates hatte einen schwierigen Start, und die Kommunikation in diesem Zusammenhang war nicht immer optimal. Man kann dieses Paket in kurzfristige Überbrückungsmassnahmen einteilen, die mithelfen sollen, eine vorübergehende - hoffentlich vorübergehende - Schwächephase zu überstehen.

Dazu gehört ein Einschuss in den Arbeitslosenversicherungsfonds von 500 Millionen Franken. Damit sollen insbesondere im nächsten und auch übernächsten Jahr zunehmende Kurzarbeitsentschädigungen finanziert werden. Die Botschaft an die Unternehmen und natürlich auch an die Arbeitnehmenden lautet: Wenn es schwierig wird, entlasst nicht Leute, sondern geht in die Kurzarbeit, wenn es möglich ist.

Es kommen dann bei den Überbrückungsmassnahmen noch die Exportförderung im Agrarbereich und Ausgleichszahlungen im Verkehrsbereich dazu. Dieser Teil mit Überbrückungsmassnahmen macht rund 560 Millionen Franken aus, also rund zwei Drittel des gesamten Paketes.

Daneben gibt es die mittel- und längerfristigen Strukturmassnahmen. Im Bereich Technologie und Innovation, gesamthaft etwa 212 Millionen Franken, ist die grösste Position ein zusätzlicher Beitrag für die KTI von 100 Millionen Franken. Im Tourismusbereich ist es ein Darlehen von 100 Millionen Franken, mit Blick auf eine mögliche Kreditklemme im Bereich Hotelkredite. Der bis Ende 2015 nicht beanspruchte Teil in diesem Bereich fliesst an den Bund zurück. Das ist wichtig, nachdem eher unklar ist, wie gross in diesem Bereich der Bedarf wirklich ist. Die Strukturmassnahmen machen zusammen etwa 310 Millionen Franken aus.

Die Kommission unterstützt klar mehrheitlich das Paket des Bundesrates und lehnt ebenfalls mehrheitlich alle Zusatzanträge wie Mehrwertsteuersenkung im Gastronomie- und Tourismusbereich oder auch die Idee eines Krisenfonds ab. Wir haben in der Kommission zu Beginn Professor Jan-Egbert Sturm, den Leiter der Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF), angehört und ihn nach seiner Beurteilung der Massnahmen gefragt. Wir haben ihm auch konkret die Frage gestellt - ich erinnere daran, es war am Tag nach der Intervention der Nationalbank -, ob bei einem Kurs von mindestens Fr. 1.20 pro Euro überhaupt Massnahmen nötig seien. Ich zitiere aus seinen Schlussfolgerungen, die er uns präsentiert hat: "Der Schweizer Exportwirtschaft stehen schwere Monate bevor, durch die jetzt deutlichere Verlangsamung [PAGE 775] der Weltkonjunktur, durch die starke Aufwertung der letzten anderthalb Jahre. Wenn das Verhältnis zwischen Schweizerfranken und Euro dauerhaft im Bereich von Fr. 1.10 bis 1.20 liegt, werden die besonders exponierten Branchen erheblichen Schaden erleiden, und gesamtwirtschaftlich steigt die Rezessionswahrscheinlichkeit."

Ihre Kommission hat dann die Beratungen durchgeführt und daraufhin mit 11 zu 2 Stimmen beschlossen, auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten. Das empfehle ich Ihnen hier ebenfalls.