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Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-09-14

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-14

Wortprotokoll

Gestatten Sie, dass ich etwas länger als der Sprecher der Minderheit werde. Noch einmal, wie ist die finanzpolitische Ausgangslage? Wir haben es von der Frau Bundesrätin gehört. Wir stehen gemäss den Zahlen des Halbjahresabschlusses vor einem Überschuss von rund 3 Milliarden Franken in der ordentlichen Rechnung und wollen in froher Erwartungshaltung die Gelegenheit schlicht und einfach ergreifen, um diese Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit damit zu finanzieren. Deshalb soll auch, haben wir gehört, Dringlichkeit beschlossen werden, Dick Marty.

Im vorliegenden ersten Paket bildet die Äufnung der Arbeitslosenversicherung den mit Abstand grössten Brocken. Eine kurzfristige Massnahme bildet diese Finanzierungsaktion zweifellos nicht. Sie kann 2011 noch gar keine Wirkung entfalten. Hätten wir die frohe Aussicht auf die 3 Milliarden Überschuss nicht, so käme wohl niemandem in den Sinn, eine halbe Milliarde in die Arbeitslosenversicherung einzulegen. So hat ja auch letztes Jahr niemand an eine solche Übung gedacht, obwohl damals die Arbeitslosigkeit erheblich höher war und auch die Verschuldung der Arbeitslosenversicherung weit massiver. Sie lag nämlich um eine runde Milliarde Franken über dem Betrag, den wir dank dem guten Jahr 2011 Ende dieses Jahres 2011 erreichen werden. Sie hören im Übrigen richtig, ich sage das noch einmal: Die Arbeitslosenversicherung wird 2011 um eine Milliarde besser abschliessen. Das ist das Doppelte des nun vorgesehenen Einlagebetrages aus der Bundeskasse.

Wir benutzen den guten Abschluss rasch, um der Arbeitslosenversicherung noch weiter Luft zu verschaffen. Das ist zwar durchaus erwünscht, aber wir unterlaufen damit auch die Schuldenbremse. Rein formell gesehen geht das selbstverständlich in Ordnung, aber Sinn und Geist der Schuldenbremse, Entschuldigung, besteht nicht darin, einen Überschuss noch im laufenden Jahr rasch zu verwenden, um im kommenden mehr Freiraum zu haben. Das ist die Absicht, das haben wir auch eben gehört. Nein, der Überschuss muss nach Bundesverfassung und Gesetz dem Schuldenabbau dienen. Wir haben noch 110 Milliarden Franken Schulden, wir vergessen das etwas locker, wenn wir uns mit anderen Ländern vergleichen. Diese Relativierung der Schuldenbremse ist die erste Folge des bundesrätlichen Entwurfes. Es wird eine Praxis eingeläutet, der wir meiner Meinung nach entgegentreten müssen. [PAGE 792]

Zum Zweiten geht es mir um die Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung und deren Finanzierung selbst. In der Botschaft wird verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die dem Arbeitslosenfonds zur Verfügung gestellten 500 Millionen Franken insbesondere einer Aufstockung der Mittel für die Kurzarbeitsentschädigung dienen sollen. Diese Absicht ist zwar löblich, und ich unterstütze voll und ganz das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung. Dieses Instrument ist indessen bereits bestens geregelt, und es funktioniert. Der Bundesrat hat die Zuständigkeiten, die Wirkung der Kurzarbeit noch zu steigern, indem er Karenztage schon heute kürzt und die Dauer schon jetzt verlängert. Dies wäre gar ein weit deutlicheres Zeichen an die Wirtschaft als die Schuldenumlagerung einer halben Milliarde Franken vom Arbeitslosenfonds zum Bund. Auch die Finanzierung des Fonds ist durch den jährlichen Rechnungsausgleich nach Artikel 90b des Arbeitslosenversicherungsgesetzes über Tresoreriedarlehen problemlos und gemäss heutigem Liborsatz praktisch kostenlos. Ein Schuldenstand, der nach Artikel 90c zum Handeln zwingen könnte, wird nach Auskunft des Seco allerfrühestens 2013 - allerfrühestens 2013! - erreicht werden.

Aber um die Kurzarbeitsentschädigung geht es gar nicht, wie Sie dem vorgeschlagenen Artikel 90a Absatz 2 entnehmen können. Allerdings ist es ja weder direkt aus der Botschaft noch aus der Gesetzesänderung ersichtlich, wie der Zusammenhang ist. Artikel 90a Absatz 2 spricht von der Beteiligung nach Absatz 1, und dieser verweist auf Artikel 90 Buchstabe b, wonach die Versicherung auch durch Bundesbeteiligung an den Kosten für Vermittlung und für arbeitsmarktliche Massnahmen finanziert wird - nicht aber für eigentliche Versicherungsleistungen und damit auch gerade nicht für die Kurzarbeit, welche eben in einem anderen Abschnitt des Gesetzes geregelt wird.

Natürlich können wir nun sagen, das spiele ja keine Rolle. Es ist auch gesagt worden, das gehe alles in denselben Topf und von einer Tasche des Bundes in die andere. Aber damit machen wir es uns zu leicht. Es hat seinen Grund, dass die Bundesbeteiligung gemäss Gesetzeswortlaut nicht für Versicherungsleistungen gebraucht werden darf und nur für Vermittlungen und arbeitsmarktliche Massnahmen, wofür die Bundesmittel im Übrigen völlig ausreichen. Zur Debatte steht der Grundsatz des Versicherungssystems, der Versicherungscharakter der Arbeitslosenversicherung. Oder anders ausgedrückt: Zur Debatte steht die Grundentscheidung der Beitragsfinanzierung der ALV durch die versicherten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nochmals: die Beitragsfinanzierung und eben nicht die Finanzierung über die Bundeskasse und damit über allgemeine Steuern. Diesen Grundsatz nun zu verletzen wäre ein Schritt, den wir nicht tun dürfen und der wohl auch kaum folgenlos bliebe.

Wir sind dabei auch keineswegs frei und ungebunden. Nein, ich bitte Sie, Artikel 114 Absätze 3 und 4 der Bundesverfassung zu lesen - es tut immer wieder einmal gut, die Bundesverfassung zur Hand zu nehmen. Gemäss Absatz 3 wird die Versicherung durch die Beiträge der Versicherten finanziert. Nach Absatz 4 erbringen Bund und Kantone nur bei ausserordentlichen Verhältnissen finanzielle Leistungen - ausserordentliche Verhältnisse selbstverständlich der Arbeitslosenversicherung. An dieses verfassungsmässige Prinzip sind wir gebunden. Leider hat es der Bundesrat bei seinem Fünfzeiler auf Seite 32 der Botschaft unterlassen, auf diese Problematik näher einzugehen. Lesen Sie dort selbst, es heisst etwas locker: "Die beantragten Gesetzesänderungen stützen sich auf die jeweiligen Kompetenzbestimmungen der Bundesverfassung." Dann geht es noch drei Zeilen ebenso inhaltslos weiter.

Eine Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz liegt offenbar nicht vor. Jedenfalls haben sich die Herren des Bundesamtes vorgestern - hinter mir sitzend, das ist der Vorteil dieser "Hühnerstall-Übung", in der wir tagen - höchst erstaunt gezeigt, als ich sie auf diese Aspekte hingewiesen habe. Ausserordentliche Verhältnisse stellen wir bei der Arbeitslosenversicherung aber nicht fest. Nur von solchen spricht Artikel 114 der Bundesverfassung; nur das und nicht die Währungsfrage wird hier angesprochen. Zwar führt der Bundesrat auf Seite 13 seiner Botschaft aus, dass mit höheren Kosten in der Arbeitslosenversicherung zu rechnen ist, aber er spricht nur von einer voraussichtlichen Entwicklung in den nächsten Jahren. Das sind keine ausserordentlichen Verhältnisse, jetzt. Es geht nicht um Prognosen, es geht um den jetzigen Zustand; das ist Verfassungstext.

Damit korreliert im Übrigen auch, dass der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 30. August dieses Jahres - praktisch zeitgleich mit der Medienmitteilung vom 30. August über die öffentlichen Finanzen der Schweiz 2009-2013 - verlauten lässt: "Auch die Revision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (Avig) trägt dazu bei, dass die Sozialversicherungen ab 2011 deutlich positive Abschlüsse ausweisen können." Lassen Sie mich für einmal sogar den "Blick" vom letzten Freitag zitieren. Ich nehme ihn, weil er ja in aller Regel alarmierend genug tönt. Selbst der "Blick" schreibt das so: "Die Arbeitslosenquote in der Schweiz verharrt auf tiefem Niveau." Der "Blick" vergleicht dann mit den USA und schreibt: "Vom hiesigen Arbeitsmarkt kann Obama nur träumen. Bereits den dritten Monat in Folge meldet das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Arbeitslosenquote von 2,8 Prozent. Das ist der tiefste Wert seit Beginn der Finanzkrise 2008 ... Im Jahresdurchschnitt rechnet das Seco mit einer Arbeitslosenquote von 3,1 Prozent. Ob sich auch bei der Kurzarbeit eine Trendwende ankündigt, lässt sich derzeit noch nicht ausmachen. Die jüngsten Zahlen zum Juni 2011 zeigen weiter einen markanten Rückgang. Noch 3370 Personen arbeiteten kurz, das sind 21,3 Prozent weniger als im Vormonat." So weit für einmal der "Blick". All das ist doch kein Ausweis für ausserordentliche Verhältnisse, heute und bei der Arbeitslosenversicherung.

Noch einmal: Die Bundesverfassung spricht nicht von möglichen künftigen Entwicklungen; nein, es geht um reale Verhältnisse heute und nicht um Prognosen und Voraussagen. Nun können wir uns natürlich auch darüber hinwegsetzen - wir kennen ja keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Aber kein Verfassungsrichter würde wohl die Verfassungsmässigkeit der hier vorgeschlagenen Übung bejahen. Auch wir sind in die Verantwortung für unsere Verfassung mit eingebunden. Wir sind nicht frei im Umgang mit unserem Verfassungsrecht.

Ich bitte Sie um Unterstützung der Minderheit.