Metzler Ruth · Bundesrat · 1999-12-07
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-07
Wortprotokoll
Die erweiterten Bundeskompetenzen bedeuten für den Bund personelle und finanzielle Mehraufwendungen; bisher haben wir dabei von Millionenbeträgen gesprochen. Nach den Schlussabstimmungen werden wir bei der Umsetzung aber nicht nur von Geld, sondern auch von Personen und Infrastrukturen sprechen müssen. Bevor der Bundesrat diese Vorlage in Kraft setzen kann, muss der Vollzug gesichert sein. Dies bedeutet, dass der Ausbau der Bundesanwaltschaft, der Untersuchungsrichterämter und des Bundesamtes für Polizeiwesen rasch an die Hand genommen werden muss. Da dabei keine Anfänger, sondern erfahrene Praktiker rekrutiert werden, muss das nötige Personal von den Kantonen geholt werden.
Im Sinne der Nachhaltigkeit dürfen wir bei den Kantonen nur so viel Substanz abschöpfen, wie dort auch Nachwuchs rekrutiert werden kann. Die Mehrbelastung wird mit einer zeitlichen Verschiebung zuerst bei der Polizei, dann bei der Bundesanwaltschaft und zuletzt bei den Untersuchungsrichtern anfallen. Der neue Bundesanwalt muss bereit sein, seine neuen Kompetenzen vorerst zurückhaltend wahrzunehmen. Bei den obligatorischen Fällen muss er die Schwelle der Internationalität und der Komplexität zu Beginn hoch ansetzen und nur wenige fakultative Fälle an sich ziehen.
Die Beachtung dieser Rahmenbedingungen wird es dem Bundesrat erlauben, auch diese Vorlage im Verlauf des zweiten Semesters 2000 in Kraft zu setzen. Aber die Räte und die Kantone müssen zustimmend zur Kenntnis nehmen, dass die volle Operationalität erst in einigen Jahren erreicht sein wird.