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Maissen Theo · Ständerat · 2011-09-14

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-14

Wortprotokoll

Vorliegend geht es um die Frage, ob wir neben den Ethikkommissionen noch Ombudsstellen einführen wollen oder nicht. Ganz kurz zur Geschichte: Wir sind bei unseren Beratungen sowohl von Patientenorganisationen wie auch von ärztlichen Kreisen angegangen worden, wobei man uns gesagt hat, es sei in diesen Belangen notwendig, dass man Ombudsstellen einrichte, damit Leute, die an diesen Forschungsprojekten teilnähmen, im Falle von Problemen eine Anlaufstelle hätten. Wir haben dann mit Unterstützung der Verwaltung diese Artikel 54a und 54b eingeführt. Das ist ein Konzept, wie es auch in anderen Bereichen, in denen es Ombudsstellen gibt, üblich ist. Es ist also ein bereits bewährtes Verfahren, wie man solche Ombudsstellen einrichten kann und wie diese funktionieren sollen. Wir haben dann, auch nach Rücksprache mit den Gesundheitsdirektoren der Kantone, das Konzept so ausgestaltet, dass keine neuen Ombudsstellen geschaffen werden müssen, sondern die Kantone diese Aufgabe bereits bestehenden Ombudsstellen angliedern können. Zudem hat das Konzept berücksichtigt, dass es ja in vielen Kantonen, vor allem kleineren, sehr selten zu solchen Forschungsprojekten kommt. Deshalb haben wir auch die Möglichkeit geschaffen, dass die Kantone gemeinsame Ombudsstellen bestimmen können. Zum Beispiel könnte sich ein kleinerer Kanton wie der Kanton Glarus der Ombudsstelle des Kantons Zürich anschliessen. Das war das Konzept, das wir uns vorgestellt haben. Die Kantone resp. die kantonalen Gesundheitsdirektoren haben sich mit diesem Konzept einverstanden erklärt.

Nun gibt es natürlich eine Reihe von Argumenten, die gegen diese Ombudsstellen sprechen: Es ist eine zusätzliche Struktur - das ist so. In der Diskussion ist auch die Auffassung dargelegt worden, dass mit den Ethikkommissionen die Begleitung für diese Forschungsprojekte ausreichend sei, indem diese auch bei Problemen Ansprechpartner sein könnten und damit der Schutz der Personen hinreichend gewährleistet sei. Die Ethikkommissionen müssen ja bereits bei der Bewilligung von Forschungsprojekten den Schutz der Personen, die da beteiligt sind, ins Auge fassen. Ferner ist man der Meinung, dass man hier gegenüber den Kantonen eine Vorschrift macht, ohne dass damit eine Kostenbeteiligung des Bundes verbunden ist. Zusätzlich wird erwähnt, dass man eine weitere administrative Aufgabe schaffe, dass das Ganze aufgebläht werde, ohne dass dies notwendig sei. Man stellt auch fest, dass eine Doppelspurigkeit zu den Tätigkeiten der Ethikkommissionen entstehen könne und deshalb auch der ganze Prozess der Ethikkommissionen behindert werden könne.

Das sind die wesentlichen Überlegungen, die dazu geführt haben, dass wir nach gewalteter Diskussion in der Kommission mit 6 zu 5 Stimmen beschlossen haben, hier dem Nationalrat zu folgen und diese Bestimmungen bezüglich der Ombudsstelle zu streichen.