AB 130084
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10
Wortprotokoll
Genau das ist bei dieser Formulierung ja das Problem. Man kennt das Ergebnis eines Forschungsprojektes nicht, aber man darf ein Forschungsprojekt nicht beginnen, wenn es nicht relevant ist. Ob ein Projekt relevant ist oder nicht, darüber entscheidet letztlich das Ergebnis. Genau darum müssen wir gemäss Artikel 11 vorgehen: Relevant ist ein Forschungsprojekt, wenn gleichwertige Erkenntnisse anders nicht gewonnen werden können. Das ist doch der Grundsatz. Was bei der Forschung herauskommt, speziell bei der Grundlagenforschung, können wir nicht vorwegnehmen. Darum ist die Formulierung von Artikel 5 für die Grundlagenforschung etwas gefährlich.
Ich bitte Sie, dem Ständerat die Gelegenheit zu geben, eine bessere Formulierung zu finden - am besten, indem Sie Artikel 5 streichen.