Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2011-03-10
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-10
Wortprotokoll
Zuerst die Vorbemerkung, dass wir jetzt Artikel 31 mit dem Antrag der Minderheit Aubert behandeln, wo es um die verschlüsselten Daten geht. Im Abstimmungsprozedere wird die Frage, ob unverschlüsselte Daten weiterhin verwendet werden dürfen oder nicht, integriert. Seien Sie sich dessen bewusst! Diese Diskussion wird nachher nicht mehr separat geführt.
Zur Mehrheit: Die Mehrheit schlägt Ihnen vor, als Begrifflichkeit "biologisches Material und gesundheitsbezogene Daten" zu verwenden und auf die Unterscheidung zwischen genetischen und nichtgenetischen Daten zu verzichten. Für die betroffenen Menschen wie für die Forschenden ist dieses Gesetz wesentlich einfacher lesbar, wenn wir Software, also gesundheitsbezogene Daten, und Hardware, d. h. biologisches Material, begrifflich nur so trennen und nicht noch nach der Art und Weise der effektiven Erhebung von gesundheitsbezogenen Daten unterscheiden.
Ich bin nicht einig mit Frau Riklin, wenn sie sagt, nur die genetischen Daten seien besonders sensitiv. Es gibt auch Daten, die vielleicht auf diagnostische Art und Weise erhoben werden und ebenso sensitiv sind. Ich möchte Sie warnen: Gesundheitsbezogene Daten sind sensitiv - Punkt! Wenn Sie dies anerkennen, sind Sie für eine schlanke Gesetzgebung, die hart, aber fair und verlässlich ist, und dann müssen Sie der Mehrheit folgen. Denn das ist der internationale Standard. Die europäische Expertenkommission hat klar festgehalten, dass nicht entscheidend ist, mit welcher Methode Gesundheitsdaten erhoben werden. Entscheidend ist, dass Gesundheitsdaten a priori sensitiv sind. Das ist genau die Idee der Mehrheit: ein klares, hartes, aber faires Gesetz zu machen.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen. Der Antrag der Mehrheit ist klar, fair und verlässlich.