Graf Maya · Nationalrat · 2011-03-10
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2011-03-10
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion empfiehlt Ihnen, bei Artikel 19 der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheit I (Mörgeli) und der Minderheit II (Pfister Theophil) abzulehnen. Es geht um die Haftungsfrage, um eine wichtige Frage in einem sensiblen Bereich. Menschen nehmen freiwillig an einem Forschungsvorhaben teil; bei Urteilsunfähigkeit entscheiden Dritte über die Teilnahme. Ausserdem nehmen die Personen grundsätzlich unentgeltlich teil und setzen sich so Risiken aus, und dies generell für fremde Interessen, also ohne dass sie selbst einen unmittelbaren Nutzen davon haben. Daher muss die Haftungsfrage fair geregelt sein.
In der Bundesratsvorlage ist die Frage klar, umfassend und analog zu anderen Schutzgesetzen geregelt. Der Bundesrat regelt das Recht auf Ersatzanspruch für den Schaden, den die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt erleiden. Haftpflichtig ist diejenige Person oder Organisation, die das Forschungsvorhaben veranlasst hat. Der Gesetzentwurf sieht bereits eine strenge Kausalhaftung vor.
Die Minderheit I schlägt nun mit der Formulierung, dass der Schaden "im funktionalen (engen) Zusammenhang" mit dem Forschungsprojekt stehen müsse, eine Einschränkung der Haftung zuungunsten der teilnehmenden Menschen vor. Die Minderheit II will gar den ganzen Artikel streichen und die Haftungsfrage in diesem Gesetz nicht regeln. Will die Minderheit II hier die Verantwortung für Personen, die an der Forschung teilnehmen, von sich schieben? Will hier die Minderheit II die Versicherungsgesellschaften aus der Verantwortung entlassen? Es wäre ethisch und auch rechtlich völlig unhaltbar, wenn Menschen, die an Forschungsvorhaben für andere Menschen und für uns, die Gesellschaft, teilnehmen, noch bestraft würden, wenn sie dabei einen unvorhersehbaren oder vorhersehbaren Schaden erleiden.
Die grüne Fraktion bittet Sie daher, der Mehrheit zu folgen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.